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AHO Aktuell - 13.05.2002

KSP in Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Spanien


Brüssel - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
hat die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der klassischen
Schweinepest in Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Spanien gebilligt. Die
Ausfuhr lebender Schweine und von Samen, Eizellen und Embryonen aus einigen
Gegenden im Grenzgebiet von Frankreich, Deutschland und Luxemburg wird
verboten. Die ursprünglich bis 31. Mai befristeten, bereits geltenden
Maßnahmen für Spanien werden bis zum 30. Juni verlängert. Die Vorschläge
werden nun von der Kommission verabschiedet. Auf der nächsten Sitzung des
Ausschusses am 4./ 5. Juni soll die Lage erneut überprüft werden.

Deutschland, Luxemburg und Frankreich

In den letzen Monaten sind einzelne Ausbrüche der klassischen Schweinepest
in Schweinemastbetrieben im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Luxemburg
aufgetreten, in denen das Vorhandensein der Seuche bei Wildschweinen bekannt
ist. Entsprechende Einschränkungen sind in diesen Gebieten bereits in Kraft.
Ende April wurde auch in einem Schweinemastbetrieb in Cemery-les-Deux
(Departement Moselle/Frankreich) der Ausbruch der Schweinepest bestätigt;
ferner wurde im selben Departement ein an der Seuche erkranktes totes
Wíldschwein aufgefunden. Die französischen Behörden haben Maßnahmen gemäß
der Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Bekämpfung
der klassischen Schweinepest getroffen.

Da sich die Seuche trotz der bereits getroffenen Maßnahmen bei Wildschweinen
weiter verbreitet und wiederholt bei Hausschweinen aufgetreten ist, hat die
Kommission vorgeschlagen, im gesamten Seuchengebiet noch weitere Maßnahmen
zur Bekämpfung der Schweinepest zu treffen. Die Ausfuhr lebender Schweine
und von Samen, Eizellen und Embryonen aus den betroffenen Gegenden im
Grenzgebiet von Frankreich, Luxemburg und Deutschland wird nun verboten. Im
Anhang sind diese Gebiete im Einzelnen aufgeführt.

Die Kommission wird diesen Vorschlag nun förmlich verabschieden. Die Maßnahmen
treten sofort in Kraft und gelten bis 30. Juni 2002.

Spanien

Trotz aller Beschränkungen, die seit mehreren Monaten gelten, werden weiter
Ausbrüche der klassischen Schweinepest aus der Comarca Osona in der Provinz
Barcelona gemeldet. Der sechzehnte Ausbruch in diesem Jahr wurde nunmehr
bestätigt. Angesichts der Lage werden die bestehenden Maßnahmen,
einschließlich des Verbots der Ausfuhr von lebenden Schweinen und Samen,
Eizellen und Embryonen aus der Provinz Barcelona und den Comarcas Ripollès,
Garrotxa und Selva in der Provinz Gerona in der autonomen Region Cataluña,
die bis zum 31. Mai gelten, bis zum 30. Juni verlängert.

Gebiete in Frankreich, Deutschland und Luxemburg, auf die sich das Verbot
bezieht


Frankreich: Departements Moselle und Meurthe-et-Moselle.

Germany:
- ganz Rheinland-Pfalz, bis auf die rechtsrheinischen Gebiete,
- folgende Gebiete im Saarland:
im Kreis Merzig-Wadern: Mettlach, Merzig, Beckingen, Losheim, Weiskirchen,
Wadern.

im Kreis Saarlouis: Dillingen, Bous, Ensdorf, Schwalbach, Saarwellingen,
Nalbach, Lebach, Schmelz, Saarlouis.
im Kreis Sankt Wendel: Nonnweiler, Nohfelden, Tholey.
- folgende Gebiete in Nordrhein-Westfalen: Gemeinden Dahlem, Blankenheim,
Bad Münstereifel und Stadt Euskirchen.

Luxemburg: - die östlich von der Autobahn A3 (von der französischen Grenze
bis zur Stadt Luxemburg) und der Landstraßen N7 und N9 (von der Stadt
Luxemburg bis Ettelbrück) und südlich von den Landstraßen B7 und N19
(von Ettelbrück bis zur deutschen Grenze) gelegenen Gebiete.

IP/02/694
8. Mai 2002
 



 

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