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AHO Aktuell - 13.05.2002

Schweiz: Kein Klärschlamm auf Futter- und Gemüseflächen


Bern (UVEK) - Klärschlamm soll in der Landwirtschaft der Schweiz künftig
nicht mehr verwendet werden: Ab dem 1. Januar 2003 ist der Einsatz als
Dünger auf Futter- und Gemüseflächen verboten, ab dem 1. Oktober 2005 gilt
dies auch für alle anderen Böden. Das UVEK hat heute eine entsprechende
Änderung der Stoffverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Klärschlamm soll künftig vollständig verbrannt werden. In den vergangenen
Jahrzehnten sind rund 40 Prozent des Nebenprodukts der Abwasserreinigung
(oder jährlich rund 80.000 Tonnen Trockensubstanz) als Dünger verwendet
worden - Tendenz allerdings sinkend. Die ökologischen Bedenken sind in den
vergangenen Jahren gestiegen: Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe
wie Phosphor und Stickstoff, aber auch eine ganze Reihe von Schadstoffen
und Krankheitserregern, die aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten
stammen und die mit dem Abwasser in die Kläranlagen gelangen.

Heute lassen sich dank moderner Analysemethoden persistente organische
Schadstoffe wie polychlorierte Biphenyle PCB, Dioxine und andere organische
Stoffe schon in Spuren nachweisen; dazu gehören Arzneimittelrückstände,
Duftstoffe oder natürliche und künstliche Hormone. Deshalb ist der Einsatz
von Klärschlamm in der BIO-Produktion verboten. Kommt hinzu, dass die
Nachfrage nach Klärschlamm als kostenlosem Dünger für die Landwirtschaft
seit Jahren sinkt - dies wegen der zunehmenden Sensibilisierung für den
Bodenschutz, der Ökologisierung der Landwirtschaft und auch der BSE-
Problematik.


Bern, den 13. Mai 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe,
Boden, Biotechnologie,
Tel. Schweiz 079 415 99 62
Mathias Tellenbach, Abteilung Abfall, Sektion
Industrie- und Gewerbeabfälle,
Tel. Schweiz 031 322 93 10
Peter Michel, Chef der Abteilung
Gewässerschutz und Fischerei,
Tel. Schweiz 031 322 93 20
 



 

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