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AHO Aktuell - 02.05.2002

WLV: WamS - Beitrag stellt Schweinehalter zu unrecht an den Pranger


Münster (wlv) Ein Beitrag der Welt am Sonntag (WamS) vom 28.
April unter der Überschrift "Die schlimme Qual der Schweine" stellt
nach Mitteilung des Westfälisch-Lippischen
Landwirtschaftsverbandes (WLV) einen nicht hinzunehmenden
Angriff auf die Halter von Schweinen in ganz Deutschland dar.
Schweinemäster wie Ferkelerzeuger werden darin auf ganzer Linie
zu Tierquälern erklärt. In einem Schreiben an die Redaktion der
WamS äußerte WLV-Präsident Franz-Josef Möllers sein Entsetzen
über die wirklichkeitsfremde Darstellung der Schweinehaltung.
Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Ihr Artikel ist nicht nur
tendenziösen Berichten bestimmter Tierschutzorganisationen auf
den Leim gegangen, die mit dem vermeintlichen Leid der Tiere ihr
Geld machen, er lässt darüber hinaus jede sorgfältige Recherche
vermissen."

Mit Hilfe von Grafiken wird in dem Beitrag der Sonntagszeitung u.a.
unterstellt, so der WLV, dass Schweine aufgrund ihres Gewichtes
und der Beschaffenheit der Stallböden am Ende der Mast nicht
mehr stehen könnten und durch den Transport zum Schlachthof
über sehr weite Entfernungen ohne Nahrung und Wasser gequält
würden. "Landwirte, die den Artikel gelesen haben, sind zurecht
wütend über diesen Beitrag der Welt am Sonntag," betonte der
WLV-Präsident, weil er alle Schweinehalter als Tierquäler
verunglimpft und sie in ihrem Berufsethos verletzt. Alle Tierhalter,
so Möllers, müssten gesetzliche Bestimmungen einhalten, seien es
die Vorschriften nach dem Tierschutzgesetz, die
Viehverkehrs-Verordnung oder die EU-Richtlinie zur
Schweinehaltung. Einige Bundesländer, darunter
Nordrhein-Westfalen, hätten daneben eigene Vorschriften erlassen,
die zum Teil deutlich über die alte Schweinehaltungsverordnung
hinaus gehen und in weiten Teilen von der Landwirtschaft
mitgetragen werden.

Im übrigen sei die bundesweite Schweinehaltungsverordnung nicht
deshalb außer Kraft gesetzt worden, weil sie laut
Bundesverbraucherschutzministerium "so bescheiden war", sondern
weil das Bundesverfassungsgericht die Hennenhaltungsverordnung
aus formaljuristischen Gründen für nichtig erklärt hat und Landes-
wie Bundesregierung aus gleichem Grund die
Schweinehaltungsverordnung aufgehoben haben.

In einem Schreiben an die WamS-Redaktion hat WLV-Präsident
Möllers seine Bereitschaft erklärt, in einer öffentlichen Diskussion
mit Tierschutzorganisationen, Wissenschaftlern und Politikern das in
dem Artikel vom vergangenen Sonntag gezeichnete falsche Bild von
der Schweinehaltung zu korrigieren.

Agrar - Info Nr. 17, 02. Mai 2002, 55. Jahrgang
 



 

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