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AHO Aktuell - 02.05.2002

Experten: Entwurf des Verbraucherschutzinformationsgesetzes unzureichend


Berlin: (hib/KAF) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8738) wird in
seiner jetzigen Fassung seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Das ist die
überwiegende Auffassung der Sachverständigen, die sich am Montagmittag in
einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft äußerten. Der Anspruch der Regierung sei, eine umfassende
Information zu gewährleisten, damit Verbraucher in ihrer wirtschaftlichen
Rolle als Marktteilnehmer selbstbestimmt handeln können. In dem Gesetzentwurf
soll der Zugang der Verbraucher zu den bei Behörden des Bundes, der Länder und
der Gemeinden vorhandenen Informationen über Lebensmittel- und Bedarfs-
gegenstände eröffnet werden.

Außerdem sollen die Voraussetzungen, unter denen Behörden die Öffentlichkeit
über marktrelevante Vorkommnisse unterrichten können, bundeseinheitlich geregelt
werden. Dass weitere und vielfältigere Möglichkeiten für eine verbesserte und
umfassende Verbraucherinformation erforderlich sind, darin waren sich die
Experten einig. Beispielsweise erfasse die bestehende Kennzeichnungspflicht
nicht alle verbraucherrelevanten Daten. Gerade Allergiker seien davon stark
betroffen. Insofern wurde die Initiative der Bundesregierung begrüßt.

Allerdings warnten der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, der
Markenverband sowie die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände,
dass das Gesetz in der jetzigen Fassung dem Missbrauch durch Konkurrenten,
Medien und Politik Tür und Tor öffnen würde. Daher müssten die "schützenswerten
Belange" der Unternehmen in dem Gesetzesvorhaben gesichert werden.

Auch ein Haftungsausschluss der Behörden sei nicht tragbar, da er das Risiko
allein bei den Unternehmern beließe, betonte der Bund für Lebensmittelrecht
und Lebensmittelkunde. Die Verbände wiesen gleichzeitig auf den hohen
Verwaltungsaufwand und die hohen finanziellen Ausgaben hin, die eine Umsetzung
des Gesetzes und damit die Aufbereitung von Daten in allgemeinverständlicher
Form erfordern würde. Dass die verbrauchergerechte Aufarbeitung der Daten
oftmals noch eine zusätzliche Erklärung der Daten notwendig macht, unterstrich
auch das Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft an der Universität Hannover.
Wie die Sachverständige des Instituts forderten viele Experten, dass auch
die Unternehmen rechtlich verpflichtet werden sollten, die Verbraucher
umfassend zu informieren. Es reiche nicht allein aus, die Behörden in die
Pflicht zu nehmen, betonte Josef Falke vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik
an der Universität Bremen. Das Gesetz würde einen entscheidenden Webfehler
aufweisen, wenn es den Verbrauchern keinen Anspruch auf Information gegenüber
der Anbieterseite verschaffte.

Der Sachverständige vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Peter Knitsch, begrüßte,
dass das Gesetz "endlich" eine rechtliche Grundlage für Behörden schaffe, den
Bürger über verbraucherrelevante Sachverhalte zu informieren. Seiner Ansicht
nach sind die Behörden auch mit dem Vollzug des Gesetzes keinesfalls
überfordert.


Heute im Bundestag Nr. 112
 



 

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