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AHO Aktuell - 24.04.2002

Fechter Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung +++ Revision angekündigt


Straubing / Regensburg (aho) - Das Landgericht Regensburg hat im Fall des
Straubinger Tierarztes Dr. Fechter ein Urteil gesprochen: Zwei Jahre auf
Bewährung, ein Berufsverbot wurde nicht erlassen. Außerdem soll der
Tierarzt 150.000 Euro Gewinnabschöpfung bezahlen. Im Gespräch mit der
AHO - Redaktion teilte einer der Verteidiger mit, dass man unbedingt in
Revision gehen werde. Das Urteil könne aus vielerlei Gründen keinen Bestand
haben. So sei eine Verurteilung wegen der Abgabe von Tierarzneimitteln an
einen freiberuflich tätigen Praxisvertreter erfolgt. "Wenn das Urteil so
weiter besteht, ist das bisherige System der tierärztlichen Vertretung im
Urlaub - und Krankheitsfall in Frage gestellt" kommentiert der Jurist im
Interview. Zudem soll Tierarzt Fechter auch für Verfehlungen seiner
Mitarbeiter büßen. Das Gericht sieht die Verantwortung in der
Organisationsstruktur der Tierarztpraxis begründet. Ingesamt kritisierte
der Verteidiger die Höhe der Strafe. Wie man von Einzelstrafen von
zwei bis sechs Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren
gelangen könne, sei juristisch zweifelhaft.

Eine detaillierte Analyse der Urteils wird AHO in den nächsten Tagen
veröffentlichen.
 



 

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