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AHO Aktuell - 20.04.2002
OLG Karlsruhe: Verfüttern von Alt-Wurst ist eine Ordnungswidrigkeit
Karlsruhe (aho) - Landwirte, die Dosenwurst mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum
an Schweine verfüttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Entschied das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil.
In erster Instanz war ein Landwirt und seine Lebensgefährtin aus dem Main-
Tauber-Kreis zu Geldstrafen von mehreren tausend Euro wegen "unerlaubten
Betreibens einer Abfallbeseitigungsanlage" verurteilt worden. In zweiter
Instanz entschied das OLG, die beiden Angeklagten seien nur schuldig "des
vorsätzlichen Verfütterns von Speiseabfällen an Klauentiere" sowie
"vorsätzlicher Nichtbeseitigung von tierischen Erzeugnissen in
Tierkörperbeseitigungsanstalten. Beide müssen nun ein Bußgeld von jeweils
51 Euro an die Staatskasse zahlen.
(Aktenzeichen: 1 Ss 222/01)
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