Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 15.04.2002

BgVV: Medienberichte zum Schweinemastskandal nur Panikmache


Wiesbaden / Berlin (aho) - Die Tendenz bei den Rückstandsfunden von
Tierarzneimitteln in Lebensmitteln ist eindeutig rückläufig, erklärte
Jürgen Kundke, BgVV, gegenüber der in Wiesbaden erscheinenden Zeitung
"Medical Tribune" (MTD, Ausgabe 5 / 2001 S.5). Dies zeige, dass die
vorgeschriebenen Wartezeiten bis zur Schlachtung der behandelten Tiere
oder bis zur Verwendung der tierischen Produkte wie z.B. Milch
eingehalten werden. Lassen sich Rückstände nachweisen, sind die Mengen
so gering, dass sie gesundheitlich völlig unbedenklich sind, betonte
Kundke gegenüber der "Medical Tribune". Von einem akuten Verbraucher-
risiko könne deshalb keine Rede sein. Seit 1996 liegt die Zahl der
positiven Rückstandsbefunde unter 1 %, 1999 waren nur noch 0,26 % der
Proben positiv.

Im Verlauf des vergangenen Jahres erregten Presseberichte über
angebliche illegale Praktiken in Bayern und Österreich die
Öffentlichkeit. Der Begriff "Schweinemastskandal" war geboren.
Gefahr im Verzug, warnte der Spiegel und zitierte den Bericht des
Landesgendarmeriekommandos von Niederösterreich mit den Worten:
Es "kann von einer nichtkalkulierbaren latenten Gefahr für den
Konsumenten ausgegangen werden". Der Cheftierarzt der österreichischen
Bayer-Werke legte sogar noch gleich eins drauf: Die Gesundheitsgefahren
durch illegale Schweinemedikation seien höher einzuschätzen als das
Risiko durch BSE-Rinder, wird das Nachrichtenmagazin in der "MTD"
zitiert.

Für das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin (BgVV), Berlin, sind derlei Warnungen laut "MTD"
jedoch nur Panikmache. Schon seit 1989 werden im Rahmen des
Nationalen Rückstandskontrollplans jedes Jahr Lebensmittel
tierischer Herkunft auf Rückstände von legalen und illegalen
Arzneimitteln, Umweltkontaminanten und anderen gesundheitlich
unerwünschten Stoffen überprüft (1999 waren es 352 Stoffe!). Gemäß
dem Plan müssen jährlich jedes 250ste geschlachtete Rind und jedes
2000ste geschlachtete Schwein und Schaf überprüft werden. Auch für
Kälber, Kaninchen, Geflügel und Fische existieren Vorgaben.

Lesen Sie hierzu auch die AHO - Hintergrundberichte:

* Schweinemastskandal: "Where is the beef"
* Schweinemastskandal: Staatsanwälte, LKA und "Vier Pfoten"
koordiniert?

Beide Texte sind über die AHO - Hauptseite zugänglich.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de