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AHO Aktuell - 14.04.2002

Österreich: Vier Schuldsprüche im Schweinemast-Prozess


Graz (aho) - Im Grazer Straflandesgericht fand nach einem Bericht der in
Österreich erscheinenden Zeitung "Kurier" am Freitag der zweite und letzte
Prozesstag um den so genannten steirischen "Schweinemastskandal" statt.
Dabei wurden zwei Landwirte, ein Futtermittelvertreter und ein "Sauschneider"
wegen illegalem Besitz von Tierarzneimitteln sowie Gefährdung der Tier- und
Pflanzenwelt zu Geldstrafen verurteilt, einer der Landwirte erhielt zusätzlich
eine bedingte Haftstrafe. Der zweite Hauptangeklagte, ein ehemaliger Tierarzt,
der nach seiner Pensionierung als "Geistheiler" praktizierte blieb abermals
der Verhandlung fern. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Er soll sich nach
Kanada abgesetzt haben.

Bereits am ersten Verhandlungstag (15. März) hatten sich fünf der sechs
Angeklagten schuldig bekannt, berichttet der "Kurier". Nur der Futtermittel-
vertreter wollte und will von den problematischen Aktivitäten rund um die
Verabreichung von illegalen Tierarzneimitteln (Antibiotika) nichts gewusst
haben. Die Mittel soll in erster Linie der flüchtige "Geistheiler" Wolfgang B.
vertrieben haben, aber auch der angeklagte Landwirt Johann J. Der Verteidiger
bezeichnete die Angeklagten als "Bauernopfer", die "legistische Versäumnisse
ausbaden müssen" und sprach von "zu mageren Beweisergebnissen". Der Haupt-
angeklagte Johann J. hätte ja nicht wissen können, dass der "Geistheiler" die
Arzneimittel gar nicht ausgeben durfte und auch keinerlei Möglichkeit hatte,
sich darüber zu informieren.

Zwei weitere Landwirte wurden laut Zeitungsbericht von dem Vorwurf der Anklage
mangels Vorsatz und "Fehlen einer subjektiven Tatseite" freigesprochen.
 



 

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