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AHO Aktuell - 12.04.2002

Beanstandung wegen 0,1 g Risikomaterial


Schwerin (MV) - Das von der Food Standards Agency beanstandete
Rinderviertel aus einer 20 Tonnen-Lieferung aus Mecklenburg-Vorpommern
war mit ca. 0,1 Gramm Nervengewebe behaftet. Das ergab die unabhängige
wissenschaftliche Untersuchung durch die Universität Leipzig, deren
Ergebnis am 10.04.02 dem Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-
Vorpommern mitgeteilt wurde.

Die Untersuchung durch die Abteilung Fleischhygiene am Institut für
Lebensmittelhygiene der Universität Leipzig wurde mit unterschiedlichen
Methoden durchgeführt. Offen ist noch das Ergebnis einer molekular-
biologischen Untersuchung, mit der anhand des genetischen Materials der
beanstandete Probe und der Muskelprobe des beanstandeten Rinderviertel
festgestellt werden kann, ob beide Proben vom selben Schlachttier stammen.
Das abschließende Gutachten zum gesamten Vorgang wird noch erwartet.

Eine Gefährdung des Verbrauchers ist nach menschlichem Ermessen
ausgeschlossen, da alle Tiere bei der Schlachtung negativ auf BSE
gestestet wurden. Die Größe des beanstandeten Geweberestes ( 0,1 Gramm,
Durchmesser 0,5 cm, 2 mm dick) deutet auf eine technologische Grenze
bei der Entfernung des Risikomaterials hin.

Seit November letzten Jahres wurden insgesamt 4650 Rinderviertel an einen
Abnehmer in Groß Britannien geliefert und vom Meat Hygiene Service der
Food Standards Agency untersucht. Bis auf das eine Viertel, das den
besagten winzigen Geweberest von 0,1 Gramm aufwies, blieben alle anderen
Viertel unbeanstandet. Das belegt den hohen Sicherheitsstandard im
Schlachthof Teterow, der auch durch zahlreiche Kontrollen des
Landwirtschaftsministeriums belegt wurde. Von diesen Qualitätsstandards
und den Sicherheitsvorkehrungen haben sich jüngst auch Veterinärbehörden
von Abnehmerstaaten wie Dänemark, Russland und der Schweiz überzeugen
können.

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus war von dem positiven Befund aus
Leipzig betroffen. "Ich hatte gehofft, dass sich der Verdacht nicht
bestätigt. Andererseits weist dieser Vorfall darauf hin, dass man eine
Kontamination mit Risikomaterial nie 100 prozentig ausschließen kann
und dass man an den Verfahren der Rückenmarkentfernung weiter arbeiten
muss."

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses hat das
Landwirtschaftsministerium mit dem Schlachthof Teterow und dem Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamt Güstrow einzuleitende Maßnahmen abgestimmt.
Dazu gehören die erneute Überprüfung der Verfahrensabläufe auf Schwach-
stellen durch die Geschäftsführung des Schlachthofes und der Behörde
vor Ort, sowie weitere Schulungen des Schlachthofpersonals, das das
Rückenmark entfernt und die Intensivierung der Kontrollen vor der
Genusstauglichkeitskennzeichnung.

Nr.: 87
10.04.2002
 



 

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