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AHO Aktuell - 11.04.2002

EU verhängt Exportverbot wegen Schweinepest in Rheinland-Pfalz


Mainz / Brüssel (aho) - Am 5. April wurde ein Ausbruch der klassischen
Schweinepest im Kreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz amtlich
festgestellt. In dem bisher in der Pfalz betroffenen Gebiet handelte es
sich um einen Kleinstbestand, der nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Kontakte zu anderen schweinehaltenden Betrieben hatte. Eine Verschleppung
der Seuche ist daher unwahrscheinlich. Es wurde ein Sperrbezirk* rund um
Gommersheim eingerichtet. Der Bestand liegt außerhalb des wegen der
klassischen Schweinepest bei Wildschweinen festgelegten Sperrbezirks.
Die deutschen Behörden haben Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2001/89/EG
des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
getroffen.

Laut einer Verfügung der EU-Kommission dürfen aus dem gesamten
linksrheinischen Gebiet von Rheinland-Pfalz keine Schweine, Schweinesamen
und Schweineembryonen in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden.
Außerdem dürfen aus Betrieben im übrigen Teil Deutschlands, in die Schweine
aus Rheinland-Pfalz eingestallt worden sind, erst nach 30 Tagen Wartezeit
Transporte ins europäische Ausland erfolgen. Die für den
innergemeinschaftlichen Handel erforderlichen Bescheinigungen für die
genannten Kategorien müssen mit entsprechender Zusatzerklärung versehen
sein.

Ferner sind hygienische Maßnahmen vorgesehen, die in dem größten Teil der
betroffenen Gebiete bereits weitgehend gelten. Beim Verbringen von Schweinen
aus dem Restriktionsgebiet in andere Teile Deutschlands müssen serologische
Tests durchgeführt werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen sollen bis zum 30. Juni gelten und werden vor
dem 20. Juni in Abhängigkeit von der Seuchenentwicklung überprüft.

Der Ständige Veterinärausschuss traf seine Entscheidung, obwohl bisher
keine Weiterverschleppung des Virus aus den Beständen mit Hausschweinen
festgestellt werden konnte und als ergänzende Bekämpfungsmaßnahme die
Impfung der Wildschweine im Gebiet Bitburg eingeleitet wurde. In dem
bisher in der Pfalz betroffenen Gebiet handelte es sich um einen
Kleinstbestand, der nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kontakte zu
anderen schweinehaltenden Betrieben hatte. Eine Verschleppung der Seuche
ist daher unwahrscheinlich.


* Es wurden ein Sperrbezirk (Umkreis von ca. 3 km um das betreffende
Gehöft) und ein Beobachtungsgebietes (ca. 10 km) betreffen. Zum Sperrbezirk
gehören im Landkreis Südliche Weinstraße die Ortsgemeinden Böbingen,
Freimersheim (östl. der L 540, nordöstl. der K 38) und Gommersheim. Zum
Beobachtungsgebiet wurden in SÜW die Ortsgemeinden Altdorf, Bornheim
(östl. L512 und K31), Edesheim (östl. K31 und L516), Essingen, Freimersheim
(soweit nicht zum Sperrbezirk gehörig westl. L540, südwestl. K38),
Großfischlingen, Hochstadt, Kleinfischlingen, Knöringen (östl. der
Ortsverbindungsstraße Edesheim-Knöringen, nördl. der L513), Kirrweiler,
Maikammer, Offenbach (östl der Linie, die von der L542, K40 und L509
gebildet wird) und Venningen erklärt.

Darüber hinaus sind vom Sperrbezirk noch Teile des Landkreises Germersheim
und der Stadt Neustadt, sowie vom Beobachtungsgebiet Teile der Landkreise
Germersheim, Ludwigshafen und Bad Dürkheim sowie die Stadt Neustadt betroffen.
 



 

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