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AHO Aktuell - 03.04.2002

Scrapie-Fall bei einem Schaf in M-V amtlich festgestellt -

Scrapie-Schutzmaßnahmen seit 1. April EU-weit ausgedehnt


Schwerin (MV) - Ein erster Fall von Scrapie/Traberkrankheit wurde jetzt bei
einem Schaf in Mecklenburg-Vorpommern amtlich festgestellt. Aus welcher Herde
dieses Tier stammt, wird derzeit noch untersucht. In Frage kommen 12 Herden
aus 8 Landkreisen. Diese sind bereits vorsorglich gesperrt und stehen unter
amtlicher Kontrolle.

Der positive Scrapie-Befund ist Ergebnis von Probe-Tests, die von den
zuständigen Behörden in der Tierkörperbeseitungsanlage Malchin von verendeten
Schafen vor Ostern gezogen worden sind. Mit diesen Probeentnahmen und
Untersuchungen haben sich die Veterinäre auf die ab 1.April 2002 geltenden
Scrapie-Schutzmaßnahmen entsprechend der EG-Veordnung 270/2002 vorbereitet.
So müssen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft Stichproben
aus dem Stammhirn von geschlachteten und verendeten Schafen und Ziegen mit
einem Alter über 18 Monate auf Prionen-Proteine untersucht werden. Eine
solche Probeentnahme wurde in der Vergangenheit nur im geringen Umfang
durchgeführt und gehörte nicht zum Routineverfahren.

Entsprechend der EG-Verordnung 270/2002 müssen ab 1.April in Mecklenburg-
Vorpommern jährlich mindestens 222 Schlachtschafe/Ziegen, und 207 verendete
bzw. getötete Tiere, die über 18 Monate alt sind, auf Scrapie getestet
werden. Dieser Stichprobenschlüssel wurde durch das Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet und richtet
sich nach der Anzahl der jährlichen Schlachtungen in den jeweiligen
Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der jährlichen
Schlachtungen von Schafen und Ziegen in dieser Altersklasse mit unter 300
im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gering.

Bei Scrapie handelt es sich um eine Erkrankung, die zentralnervöse
Störungen hervorruft. Sie ist nach jetzigem Erkenntnisstand der
Wissenschaft nicht auf den Menschen übertragbar.
 



 

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