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AHO Aktuell - 03.04.2002

Einheitliche Bestimmungen für private BSE-Testlabors"


Bonn (bmvel) - Nach den Vorfällen um nicht ordnungsgemäß durchgeführte
Tests in einzelnen Bundesländern haben sich Bund und Länder auf einheitliche
Bestimmungen zur Kontrolle und Zulassung privater BSE-Testlabors in
Deutschland geeinigt. Nachdem die Länder den Vorschlägen des
Bundesverbraucherministeriums zugestimmt haben, wurden die Kriterien in
den Bundesmaßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Tierseuchen aufgenommen.
"Es freut mich, dass die Bundesländer hier an einem Strang ziehen. Wir
haben jetzt ein Bündel von einheitlichen Maßnahmen, das hohe Sicherheit
für die Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet," erklärte
Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute.

Mit den Bundesländern wurden eine Reihe von Nebenbestimmungen vereinbart,
die im Rahmen der Zulassung eines privaten Labors, das auf BSE untersucht,
überprüft werden sollen. Diese Liste findet Eingang in den
Bundesmaßnahmenkatalog Teil IX (BSE). Die Nebenbestimmungen enthalten
detaillierte Kriterien für die Zulassung und Kontrolle von privaten
BSE-Testlabors. Dazu gehört unter anderem ein hoher Standard der
Ausstattung und eine besondere Qualifikation des Personals. Vorgeschrieben
wird darüber hinaus eine lückenlose, detaillierte Dokumentationen der
Tests und ihrer Ergebnisse vom Eingang der Probe bis zum Ende der
Aufbewahrungspflicht des Materials nach Abschluss des Tests.

Gemäß den Bestimmungen muss ein privates Labor, das BSE-Untersuchungen
durchführen will, zunächst durch die Untersuchung positiver und negativer
Referenzproben seine diagnostische Kompetenz nachweisen. Außerdem wird
die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen Pflicht. Ein derartiger
Ringversuch wird derzeit federführend von der Bundesforschungsanstalt
für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) in Zusammenarbeit mit dem Institut
für Biotechnologische Diagnostik Berlin und dem Institut für Infektions-
medizin der Freien Universität Berlin vorbereitet. Die Versuche dienen
der Bewertung der Leistungsfähigkeit von Untersuchungslaboratorien.
Auch staatliche Labors sollen Ringversuchen unterzogen werden.

bmvel, Nr. 99 vom 29. März 2002
 



 

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