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AHO Aktuell - 03.04.2002

Schweiz: China-Poulets mit Auflagen wieder auf dem Markt


Bern (BVET/BAG) - Am 27.02.02 verfügten die Bundesämter für Veterinärwesen
(BVET) und Gesundheit (BAG) ein vorübergehendes Importverbot, nachdem die
kantonalen Behörden in Fleisch aus China Grenzwertüberschreitungen der
Antibiotika Chloramphenicol und Enrofloxacin festgestellt hatten. Diese
Importbeschränkung kann nun nach Abschluss der Untersuchungen und nach der
Erweiterung der Sicherheitsauflagen teilweise aufgehoben werden.
Beschlagnahmte Ware gelangt mit strengen Auflagen wieder auf den Markt.

Seit Mitte Februar hatten das BVET, das BAG und die kantonalen Laboratorien
die Untersuchungen auf Antibiotikarückstände in Geflügel chinesischer und
anderer Herkunft intensiviert. Insgesamt wurden 292 Geflügelproben, aus
ca. 13 verschiedenen Ländern, davon 132 aus China, untersucht. 11 Proben
(davon 7 aus China) wiesen Antibiotikagehalte (Enrofloxacin und
Chloramphenicol) über dem zulässigen Grenzwert auf. 96.2% der Produkte
entsprechen damit den gesetzlichen Anforderungen.

Die vorliegenden Resultate rechtfertigen eine generelle vorsorgliche
Beschlagnahmung aller Warenlose an der Grenze nicht mehr. Lieferanten,
deren Produkte zu keiner Beanstandung Anlass gaben, dürfen ihre Ware
wieder einführen. Für andere Lieferanten gilt weiterhin ein
Importverbot.

Ware, die von den Behörden in den letzten Wochen vorsorglich beschlagnahmt
wurde, wird in den nächsten Tagen fallweise durch das Bundesamt für
Veterinärwesen oder die kantonalen Laboratorien freigegeben werden, sofern
ihre Unbedenklichkeit dokumentiert werden kann.

Die Vollzugsbehörden werden auch in Zukunft die Selbstkontrolle auf dem
Inlandmarkt und an der Grenze mit Stichproben analytisch überprüfen. Die
betroffenen Firmen sind schliesslich aufgefordert worden, die
Selbstkontrolle bis in die Produktionsgebiete auszudehnen und sich
nicht auf analytische Kontrollen am Endprodukt in der Schweiz zu
beschränken. Nach geltendem Lebensmittelrecht (Art.23 LMG) liegt die
Verantwortung bei den Importeuren und den Wareninhabern, durch eine
wirksame Selbskontrolle zu verhindern, dass mangelhafte Erzeugnisse in
Verkehr gelangen. Die Selbstkontrolle basiert auf den international
anerkannten Richtlinien des HACCP (Hazard And Analysis Critical Control
Points). Sie beinhaltet unter anderem die Dokumentation der Warenlose,
welche eine Rückverfolgbarkeit der Ware gewährleistet und verpflichtet die
Importeure zur Durchführung von Untersuchungen.


Bundesamt für Gesundheit
Bundesamt für Veterinärwesen
Schweiz
 



 

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