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AHO Aktuell - 03.04.2002

Futtermittel-Überwachung beginnt beim Landwirt


(aid) - Um eine größtmögliche Verbrauchersicherheit zu gewährleisten, gelten
nach der Lebensmittel-Basisverordnung vom 28. Januar 2002 für Futtermittel
und Lebensmittel die gleichen Grundsätze. Das bedeutet für die Landwirte,
dass sie zukünftig, soweit sie selber Futter erzeugen, wie
Futtermittelunternehmer behandelt werden. Der Landwirt muss eine umfassende
Rückverfolgung auf allen Stufen garantieren können. Dazu muss er
beispielsweise dokumentieren, von welchem Schlag die Futterpflanzen im
jeweiligen Silo sind und welche Tiere welches Futter vorgelegt bekommen.
Wird das Futter weiterverkauft, muss eine vollständige Kundenkartei geführt
werden.
Über diese Neuerungen und die praktische Umsetzung diskutierten die
Fütterungsreferenten der Länder auf ihrer 93. Sitzung Ende März in Fulda.
Weiteres Thema war die neue EU-Richtlinie zur Futtermitteldeklaration. Diese
muss bis spätestens 6. März 2003 in nationales Recht umgesetzt werden.
Danach müssen die Bestandteile (Einzelfuttermittel) eines Mischfutters auf
jedem Sackanhänger und Etikett mit Prozentanteilen deklariert werden.
Abweichungen von den deklarierten Werten sollen künftig in den Bereichen +/-
15 Prozent toleriert werden. Die genauen Anteile der einzelnen Komponenten
im Mischfutter können vom Kunden aber jederzeit bei dem jeweiligen
Futtermittelunternehmen erfragt werden. Ein entsprechender Hinweis muss auf
jedem Sackanhänger stehen (z.B. Die genaue Angabe der Gewichtshundertteile
der in diesem Futtermittel enthaltenen Einzelfuttermittel ist erhältlich
bei....). Der Nachweis der genauen Anteile ist jedoch je nach Futtermittel
von der Analytik her nicht zu führen, beispielsweise können mittels
Mikroskopie immer nur Bereiche, aber keine genauen Werte ermittelt werden.
Beide Gesetzesänderungen sollen der Qualitätssicherung und der Transparenz
in der tierischen Erzeugung dienen.

aid, Dr. Elisabeth Roesicke
aid PresseInfo Nr. 14/02
4. April 2002
 



 

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