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AHO Aktuell - 30.03.2002

Umweltministerium von Schleswig - Holstein regelt Straußenhaltung


Kiel (aho) - Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat die
Richtlinien für die Haltung von Straußenvögel verschärft. Unter den
Klimabedingungen in Deutschland ist eine art- und verhaltensgerechte
Haltung kaum möglich. Geregelt werden deshalb die Unterbringung,
Pflege und Betreuung der Tiere. Für die Umsetzung des Erlasses haben
die Tierhalter zwei Jahre Zeit. Neue Betriebe müssen die Bestimmungen
sofort beachten. Bundesweit hat Schleswig-Holstein damit die
weitreichendsten Regelungen für die Haltung dieser exotischen Vögel.

Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre haben die Haltung von
Straußen in Deutschland lukrativ gemacht. Das Fleisch der Tiere fand
durch die BSE-Krise bei Verbrauchern hier zu Lande vermehrten Absatz.
Allein in Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile 20 Straußen-
vogelhaltungen.

"Schleswig-Holstein will in Sachen Tierschutz Vorreiter sein", so
Minister Müller, "das haben wir bei den Pelztieren gezeigt, das
machen wir bei der Schweinehaltung deutlich. Das ist die eine Seite
der Medaille, die andere wird durch den Verbraucher bestimmt, denn
der Verzicht auf Straußenfleisch ist der beste Weg, den Tieren zu
helfen."

Die Haltungsbestimmungen sind den besonderen Bedürfnissen der Tiere
angepasst. Für Strauße wird ein Freigehege von mindestens 100 Meter
Länge und 15 Meter Breite gefordert. Ist mehr als ein erwachsener,
männlicher Strauß im Gehege, müssen es mindestens 40 Meter Breite
sein. Die Tiere dürfen nur auf natürlichen Böden mit gutem Wasser-
abfluss gehalten werden. Des Weiteren ist eine der wichtigsten
Forderungen ein nach drei Seiten geschlossenes, überdachtes
Trockengehege. Längere Feuchtigkeit führt bei den in trockenen
Steppen beheimateten Vögeln zu Infektionen. Für Emus hingegen wird
ein Badebecken gefordert. Eine ausschließliche Stallhaltung ist bei
Straußenvögeln nicht erlaubt. Die Pflege der Tiere muss durch
Fachpersonal gewährleistet sein.
 



 

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