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AHO Aktuell - 30.03.2002

Bundesrechtliche BSE-Schutzmaßnahmen im Schlachtbetrieb in Kraft


Bonn (bmvel) - Am 21. März 2002 ist die Dritte Verordnung zur Änderung
fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften vom 14. März
2002 (BGBl. I S. 1081) in Kraft getreten. Damit liegen die erforderlichen
Durchführungsvorschriften zu der durch das Gesetz zur Änderung des
Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des
Tierseuchengesetzes vom 7. März 2002 erfolgten Neuregelung der Zulassung
von Fleischlieferbetrieben vor.

Durch die Verordnung werden die erforderlichen fleischhygienerechtlichen
Maßnahmen nach der Feststellung von BSE bei einem geschlachteten Rind im
Schlachtbetrieb geregelt und damit eine bundeseinheitliche Verfahrensweise
vorgeschrieben. Grundsätzlich muss Fleisch, das im Schlachtbetrieb in
der Folge der Schlachtung eines Rindes, bei dem BSE nachgewiesen wurde,
mit dem BSE-Agens verunreinigt sein könnte, beschlagnahmt und unschädlich
beseitigt werden. Als verunreinigt anzusehen ist Fleisch, das im Rahmen
der Schlachtung einer Spritz- oder Berührungskontamination ausgesetzt
gewesen sein könnte. Konkret betroffen sind neben dem letzten Tierkörper
vor und den beiden ersten Tierkörpern nach der Schlachtung des Rindes,
bei dem BSE nachgewiesen wurde, alle Tierkörper, die mit den Arbeitsgeräten
in Berührung gekommen sind, die bei der Schlachtung des BSE-Rindes verwendet
wurden und mit Risikomaterial behaftet sein können. Die Zahl der
möglicherweise betroffenen Tierkörper hängt von der Häufigkeit des
Austauschs der Geräte und der Häufigkeit einer ausreichenden Desinfektion
ab.

Ferner müssen vom 1. Juni 2002 an alle zugelassenen, ein weiteres Jahr
später alle registrierten Schlacht- und Zerlegungsbetriebe betriebseigene
Kontrollen nach den Grundsätzen des sogenannten HACCP-Konzeptes (Hazard
Analysis Critical Control Point) durchführen. Damit werden die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mögliche Risiken für die Gesundheit
der Verbraucherinnen und Verbraucher während der Gewinnung und Behandlung
von Fleisch und Geflügelfleisch besser erkannt und mögliche Gefahren
ausgeschlossen werden können.
 



 

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