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AHO Aktuell - 26.03.2002

Bundesrat fordert Novellierung der UVP von Tierhaltungsanlagen


Berlin (aho) - Der Bundesrat hat am 22.03.2002 die Bundesregierung um
Prüfung gebeten, ob die deutsche Umsetzung der Richtlinie der Europäischen
Union zur "Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen
und privaten Projekten" bei Tierhaltungsanlagen dahingehend novelliert
werden kann, dass durch Änderung der Bezugsgrößen (zum Beispiel durch
Heraufsetzung der Untergrenze auf 100 Großvieheinheiten) die bürokratischen
Hürden für kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe so gering wie
möglich gehalten werden. In der Entschließung weist der Bundesrat jedoch
auch darauf hin, dass alle Intensivtierhaltungsanlagen, bei denen auf Grund
ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen
auf die Umwelt zu rechnen ist, vor der Genehmigung einer Umweltverträglich-
keitsprüfung zu unterziehen sind.

Ein Verordnungsentwurf über genehmigungsbedürftige Anlagen erhielt nicht die
für eine Zuleitung an die Bundesregierung erforderliche Mehrheit.

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
Drucksache 129/02 (Beschluss)
 



 

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