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AHO Aktuell - 25.03.2002

EU: Aus für Antibiotika als Wachstumsförderer ab 2006


Brüssel (pte) - Die Europäische Kommission hat neue Sicherheitsvor-
schriften für Futtermittelzusatzstoffe und das Verbot von Antibiotika als
Wachstumsförderer
vorgeschlagen. Bis Januar 2006 sollen auch die noch
zugelassenen vier Antibiotika der Vergangenheit angehören. Über die heute,
Montag, vorgeschlagene Verordnung müssen Ministerrat und Europäisches
Parlament gemeinsam entscheiden. "Die Verfahren für die Zulassung von
Futtermittelzusatzstoffen wurden 1970 eingeführt. Sie sind mittlerweile
sowohl für Unternehmen als auch für Behörden zeitraubend, schwerfällig
und verwirrend geworden", erklärte der für Gesundheit und Verbraucher-
schutz zuständige Kommissar David Byrne die Vereinfachung des Labyrinths
an Vorschriften und Verfahren.

Mit dem Vorschlag werden die bestehenden Vorschriften über die Sicher-
heitsbewertung und die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen erheblich
gestrafft. Sämtliche neue Zulassungen für Zusatzstoffe werden nur noch
für zehn Jahre erteilt. Firmen, die gemäß den derzeitigen Vorschriften
zugelassene Futtermittelzusatzstoffe auf den Markt bringen, müssen
innerhalb der nächsten sieben Jahre eine Neubewertung und Neuzulassung
ihrer Produkte beantragen. Neu ist auch die Bestimmung, dass Unternehmen
die positive Wirkung auf das Tier und das Nichtvorhandensein von Risiken
für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt nachweisen
müssen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) wird
für die Beurteilung sämtlicher Futtermittelzusatzstoffe zuständig sein.

Von den neuen Bestimmungen erfasst werden Zusatzstoffe wie Aromen und
Vitamine zur Verwendung in Futtermitteln und in Trinkwasser für Tiere.
Künftig dürfen nur solche Zusatzstoffe in den Verkehr gebracht, verwendet
und verarbeitet werden, die für spezifische Tierarten zugelassen sind
und für die Dosierungshöchstgrenzen festgesetzt wurden. Die EBLS wird
für die Zulassung neuer Futtermittelzusatzstoffe das vom Unternehmen
eingereichte Dossier beurteilen und anhand von Rückstandsuntersuchungen
Höchstwerte für Rückstände (MRL) vorschlagen. Erfüllt der Zusatzstoff
die Sicherheitsanforderungen, schlägt die Kommission innerhalb von drei
Monaten nach Erhalt des EBLS-Gutachtens einen Verordnungsentwurf vor.
Dadurch erhält der Zusatzstoff eine Zulassung für zehn Jahre.

Bei den vier sich noch auf dem EU-Markt befindlichen Antibiotika handelt
es sich um Monensin-Natrium, Salinomycin-Natrium, Avilamycin und Flavo-
phospholipol, die gegenwärtig in der Humanmedizin keine Anwendung finden.
Die Verwendung, in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzter
Antibiotika als Futtermittelzusatzstoffe wurde bereits aufgrund früherer
Kommissionsentscheidungen eingestellt. Dies erfolgte auf Empfehlung des
wissenschaftlichen Lenkungsausschlusses der EU, die Verwendung von
Antibiotika als Wachstumsförderer schrittweise einzustellen.
 



 

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