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AHO Aktuell - 25.03.2002

Fragen und Antworten zu Antibiotika in Futtermitteln


Die EU - Kommission informiert:

1. Warum werden Futtermitteln Antibiotika zugesetzt?
Dies kann aus zwei Gründen geschehen: erstens zur Behandlung eines kranken
Tiers (so genannte therapeutische Verwendung) und zweitens zur Anregung und
Beschleunigung des Wachstums gesunder Tiere (so genannte Wachstumsförderer).

2. Warum ist die Verwendung von Antibiotika in Futtermitteln problematisch?

Die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel hat sehr zur Verbesserung der
Gesundheit von Mensch und Tier beigetragen. Missbrauch und zu häufiger
Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe haben jedoch das Wachstum antibiotika-
resistenter Organismen gefördert. Diese so genannte Antibiotikaresistenz
kann sich auf andere Mikrobenpopulationen übertragen. Erreger von Infek-
tionskrankheiten, die gegen die Standardantibiotikabehandlung resistent
sind, gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier. In der Strategie der
Gemeinschaft zur Bekämpfung der gesundheitlichen Bedrohung von Menschen,
Tieren und Pflanzen durch die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel hat
die Europäische Kommission eine ganze Reihe von Maßnahmen im Veterinär- und
Pflanzenschutzbereich umrissen. Dazu gehört die schrittweise Aufgabe der
Verwendung von Antibiotika in Futtermitteln als Wachstumsförderer.

3. Welche Antibiotika werden verboten?

Mit dem Kommissionsvorschlag für eine neue Verordnung über Futtermittel-
zusätze wird vier antibiotischen Futtermittelzusätzen, die in der EU noch
auf dem Markt sind, mit Wirkung zum Januar 2006 die Zulassung entzogen.
Es handelt sich dabei um Monensin-Natrium, Salinomycin-Natrium, Avilamycin
und Flavophospholipol (Einzelheiten siehe Anhang). Diese vier Antibiotika
kommen derzeit in Humanarzneimitteln nicht zum Einsatz, um zu vermeiden,
dass ein in der Humanmedizin verwendetes Antibiotikum wirkungslos ist,
weil der betreffende Patient eine Antibiotikaresistenz entwickelt hat.

4. Dürfen Landwirte Futtermitteln nach Belieben Antibiotika zusetzen?

Nein. Ein Futtermittelzusatz darf in der EU nur in Verkehr gebracht werden,
wenn er amtlich zugelassen ist, und darf nur von Marktteilnehmern verwendet
werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Vor der Zulassung
ist anhand einer wissenschaftlichen Evaluation nachzuweisen, dass ein
solcher Zusatz der Gesundheit von Mensch und Tier nicht schadet.

5. Von wem und wie werden Futtermittelzusätze zugelassen?

Die Richtlinien 70/524/EWG und 96/51/EWG des Rates enthalten die grund-
legenden Vorschriften für die Zulassung, Verwendung und Vermarktung von
Futtermittelzusätzen. Die Zusatzstoffe werden zur Verwendung in Futte-
rmitteln für bestimmte Tierarten oder Gruppen von Tierarten getrennt
zugelassen. Ein Unternehmen, das die Zulassung eines Zusatzstoffes
beantragt, muss Unterlagen mit einschlägigen wissenschaftlichen Daten
einreichen. Diese Unterlagen werden von den Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission innerhalb des Ständigen Ausschusses für Futter-
mittel geprüft. Der Wissenschaftliche Ausschuss "Futtermittel" sowie in
bestimmten Fällen auch der Wissenschaftliche Ausschuss "Lebensmittel"
können bei Bedarf zur wissenschaftlichen Beratung herangezogen werden.
Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit hat die Kommission eine Neufassung
und Vereinfachung der Vorschriften für die Zulassung von Futtermittel-
zusätzen angekündigt. Diese Revision hat sie heute vorgeschlagen
(siehe IP/02/466).

6. Warum hat die EU 1997/98 einige, aber nicht alle Antibiotika in
Futtermitteln verboten?


1997 und 1998 wurde fünf Antibiotika die Zulassung entzogen und deren
Verwendung in Futtermitteln verboten (Avoparcin, Zink-Bacitracin,
Spiramycin, Virginiamycin und Tylosin-Phosphat), um die Resistenz gegen
zu therapeutischen Zwecken eingesetzte Antibiotika senken zu helfen.
Diese fünf Stoffe wurden schon früher verboten, weil sie zu Arzneimittel-
verbindungen gehören, die auch in der Humanmedizin eingesetzt werden.
Sie wurden als Schutzmaßnahme vom Markt genommen, um die Entwicklung
von Resistenzen gegen zu therapeutischen Zwecken verwendete Antibiotika
zu vermeiden. Die vier übrigen Antibiotika, die zur Verwendung in Futter-
mitteln als Wachstumsförderer zugelassen waren (Flavophospholipol,
Salinomycin-Natrium, Avilamycin, Monensin-Natrium) gehören zu Arznei-
mittelverbindungen, die keine Verwendung in der Humanmedizin finden.

7. Warum schlägt die Kommission nun vor, die restlichen vier
Antibiotika schrittweise von der Verwendung auszuschließen?


Im Mai 1999 hat der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss empfohlen,
diese vier Antibiotika in Futtermitteln nach und nach durch nicht-
antibiotische Alternativen zu ersetzen. Die Wissenschaftler kamen
zu dem Schluss, dass die ständige Verwendung von antibiotischen
Wachstumsförderern der Gesundheit von Mensch und Tier abträglich ist.
Deshalb kündigte die Kommission in ihrem Weißbuch zur Lebensmittel-
sicherheit ihre Absicht an, diese Antibiotika schrittweise aus dem
Verkehr zu ziehen.
Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss hat seine Stellungnahme 2001
bekräftigt, als die Ergebnisse neuer Überwachungsprogramme für sieben
Zusatzstoffe sowie neue Daten über die genetische Übertragung der
Antibiotikaresistenz vorlagen. Die Industrie konnte sich dazu äußern,
welchen Zeitplan sie für praktikabel hält, um sicherzustellen, dass
zu gegebener Zeit nichtantibiotische Alternativen verfügbar sind.

8. Welche Tierarten erhalten zurzeit Futtermittel, denen Antibiotika
zugesetzt sind?


In den bestehenden Zulassungen für Antibiotika als Futtermittelzusätze ist
jeweils angegeben, an welche Tiere Futtermittel mit den jeweiligen Zusätzen
verfüttert werden dürfen. Flavophospholipol darf derzeit den Futtermitteln
für Kaninchen, Legehennen, Truthühner, Masthühner, Ferkel, Schweine, Kälber
und Mastrinder zugesetzt werden. Avilamycin ist zur Verwendung in Futter-
mitteln für Ferkel, Mastschweine, Masthühner und Truthühner zugelassen,
Salinomycin-Natrium für Ferkel sowie Mastschweine und Monensin-Natrium nur
für Mastrinder (Einzelheiten siehe Anhang).

9. Wie steht es mit dem illegalen Antibiotikazusatz in Futtermitteln?

Kontrollen und Sanktionen gegen die illegale Verwendung obliegen in erster
Linie den einzelstaatlichen Behörden. Der heute angenommene neue Vorschlag
für eine Verordnung über Futtermittelzusätze enthält die Verpflichtung,
Rückstandshöchstgrenzen festzusetzen (sofern der Antragsteller nicht
nachweisen kann, dass solche Grenzwerte unnötig sind). Diese Grenzwerte
ermöglichen die Durchführung von Rückstandsüberwachungsplänen, die ein
grundlegendes Kontrollinstrument darstellen.

10. Was sind Kokzidiostatika? Warum dürfen sie weiterhin verwendet werden?

Kokzidiostatika werden zur Verhütung und Behandlung der Kokzidiose bei
Geflügel verwendet, einer durch Einzeller verursachten Tierseuche, die durch
Exkremente von Tier zu Tier übertragen wird. Diese Einzeller schädigen die
inneren Organe der Tiere schwer und verhindern damit die Aufnahme von
Nährstoffen und das Wachstum. Die Infektionen verlaufen oft tödlich und
können sich rasch ausbreiten. Dieser Vorschlag enthält deshalb strengere
Vorschriften für Zulassung und Verwendung von Kokzidiostatika, verbietet
ihre Verwendung aber nicht gänzlich, auch wenn sie antibiotischen Ursprungs
sind. Derzeit zugelassen sind Decoquinat, Dicazuril, Halofuginon, Robenidin,
Narasin und Narasin/Nicarbazin, Natrium-Lasalocid und Maduramicin-Ammonium.
Sie kommen hauptsächlich bei Masthühnern zum Einsatz, in gewissem Umfang
aber auch bei Truthühnern und Legehennen. Zur Vermeidung von Rückständen
in den Eiern dürfen Legehennen nur während der Aufzuchtperiode Kokzidio-
statika verabreicht werden. Masthühner und Truthühner dürfen nur bis zu einer
bestimmten Frist vor der Schlachtung Kokzidiostatika erhalten.
Hygienevorkehrungen und entsprechende Tierhaltungsmaßnahmen reichen allein
nicht aus, um die Tiere frei von Kokzidiose zu halten. Die moderne Geflügel-
haltung ist nur möglich, wenn die Kokzidiose verhindert werden kann, indem
die Parasiten in ihrer Entstehung gehemmt oder abgetötet werden. Um die
Sicherheit dieser Stoffe zu gewährleisten, schlägt die Europäische Kommission
vor, die Zulassungen von Kokzidiostatika binnen vier Jahren zu überprüfen
und zum Schutz der menschlichen Gesundheit Rückstandshöchstgrenzen
festzusetzen.

11. Wie müssen Futtermittelzusätze gekennzeichnet sein?

Alle Zusatzstoffe müssen fortan mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Bezeichnung des Zusatzstoffes entsprechend der Eintragung ins Register,
- Name und Anschrift des für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses
Verantwortlichen,
- Nettogewicht des Wirkstoffs
- Verwendungs- und Sicherheitshinweise, einschließlich der Angabe
der Tierart, für die der Futtermittelzusatz bestimmt ist.
Bei bestimmten Arten von Zusatzstoffen können auch die Angabe des
Verfallsdatums und bestimmte Angaben aus der Zulassung erforderlich sein.

Anhang

Für die Verwendung in Futtermitteln zugelassene Antibiotika:


Flavophospholipol

Kaninchen
Legehennen
Truthühner
Masthühner
Ferkel
Schweine
Kälber
Mastkälber

Monensin-Natrium

Mastrinder

Salinomycin-Natrium

Ferkel
Mastschweine

Avilamycin

Ferkel
Mastschweine
Masthühner
Truthühner

MEMO/02/66
Brüssel, den 25. März 2002
 



 

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