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AHO Aktuell - 21.03.2002

Verordnung über tierische Nebenprodukte verzögert sich


(ZDS) - Das Europaparlament hat am 13. März in 2. Lesung über die
Verordnung (VO) über tierische Nebenerzeugnisse beraten. Diese VO
ist nach der im letzten Jahr verabschiedeten TSE-Verordnung das
zweite wichtige Element der Kommissionsstrategie zur Bekämpfung
und Tilung der BSE. Sie dient dem Ausschluss verendeter Tiere und
anderer ungeeigneter Materialien aus der Lebensmittelherstellungs-
kette und einer sicheren Verarbeitung der rd. 16 Mio. t tierischer
Nebenerzeugnisse in der EU.

Durch den Wunsch des Europaparlamentes, Küchen- und Speiseabfälle
aus den strengen Überwachungsvorschriften der VO herauszunehmen
und deren Entsorgung in einer eigenen VO zu regeln, verzögert
sich die Verabschiedung der VO über tierische Nebenerzeugnisse.
Kommissar David Byrne, in der Kommission zuständig für Gesundheit
und Verbraucherschutz, hat entsprechende Änderungen der VO
abgelehnt, weil die Verfütterung dieser Abfälle an Schweine dem
Ziel zuwiderlaufe, die Qualität und umfassende Rückverfolgbarkeit
der Inhaltsstoffe von Tierfutter zu gewährleisten.

In Deutschland ist die Verfütterung von Speiseresten verboten.
Durch sachgemäße Behandlung (Erhitzung) vor der Verfütterung
können Risiken der Seuchenübertragung jedoch ausgeschlossen
werden. Dementsprechend ist eine Ausnahme vom Verfütterungs-
verbot unter strengen Auflagen erlaubt.

Das in Deutschland aufgebaute System zur Sammlung, Aufbereitung
und Verwertung von Speiseresten hat sich hervorragend bewährt
und schafft ein Höchstmaß an seuchenhygienischer Sicherheit. Die
Speiserestverwertung wird hierdurch kostenverträglich kanalisiert
sowie kontrollierbar und behördlich überwachbar.
 



 

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