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AHO Aktuell - 21.03.2002

Sinner fordert generelles Verbot von Fleischknochenmehl als Dünger

- Künast muss Lücke bei der BSE-Bekämpfung schließen


StMGEV - Die Düngung von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit
Fleischknochenmehl und Fischmehl muss verboten werden. Dies hat heute
Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner in München gefordert. Nur so könne
eine wichtige Lücke bei der Bekämpfung von BSE wirksam geschlossen werden.
Sinner: "Es besteht die große Gefahr, dass auf diesem Weg auch belastetes
Tiermehl auf die Flächen ausgebracht wird. Eine analytische Unterscheidung
von Fleischknochenmehl und möglicherweise BSE-belastetem Tiermehl ist nicht
möglich." Das Düngen mit Fleischknochenmehl auf landwirtschaftliche Flächen
ist nach der geltenden Düngemittel-Verordnung des Bundes zulässig.

Das nach der Düngemittel-Verordnung zulässige Fleischknochenmehl darf zwar
kein Risikomaterial enthalten und wird beim Herstellungsprozess einem
Erhitzungsvorgang unterzogen. Allerdings wäre eine nicht erlaubte
Vermischung mit Tiermehl derzeit nicht nachzuweisen.

Von einer ungeschützten Lagerung und der Ausbringung von Fleischknochenmehl
geht darüber hinaus die Gefahr aus, dass wiederkäuende Wildtiere die
Substanz aufnehmen. Das Verfüttern von Fleischknochenmehl und Tiermehl ist
aber grundsätzlich verboten.

News 094 21-03-2002
 



 

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