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AHO Aktuell - 15.03.2002

Schweinepest nicht erkannt: Tierarzt soll sieben Mio. Euro zahlen


Detmold / Paderborn (aho) - Nach einem Bericht der in Detmold erscheinenden
Lippischen Landes-Zeitung soll der Tierarzt Karl-Heinz Schmack aus
Delbrück
wegen der Ausbreitung der Schweinepest vor fünf Jahren in
Ostwestfalen Schadensersatz leisten. Das Landgericht Paderborn Gericht
wertete die entsprechende Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den
Veterinär als "dem Grunde nach gerechtfertigt", zitiert die Zeitung einen
Sprecher. Über die endgültige Höhe der von dem Tierarzt zu leistenden
Entschädigung werde noch verhandelt.

Das Land hatte damals an 78 Landwirte Entschädigungen gezahlt und gegen
den Veterinär auf Ersatz geklagt. Insgesamt gehe es um rund sieben
Millionen Euro (14 Millionen Mark), sagte der Anwalt des Tierarztes der
Zeitung.

Die zweite Zivilkammer sah als erwiesen an, dass der Tierarzt aus Delbrück
zum Jahreswechsel 1996/97 auf einem Hof die Schweinepest nicht erkannt
und nicht die erforderlichen Laboruntersuchungen eingeleitet hatte. Zudem
habe er bei weiteren Hofbesuchen die Seuche selbst weiter verbreitet, da
er keine Maßnahmen zur Seuchensicherung veranlasst habe. Der Landwirt
hatte seinen Schweinen nicht ausreichend erhitzte Speiseabfälle gefüttert
und dann die an der Schweinepest verendeten Tiere unsachgemäß entsorgt.

Insgesamt waren der Seuche in Ostwestfalen-Lippe damals 58 000 Schweine
zum Opfer gefallen, der Gesamtschaden wurde auf rund 15 Millionen Euro
geschätzt.

Der Anwalt des betroffenen Tierarztes will erst das schriftliche Urteil
abwarten und dann in Berufung gehen, da nach Ansicht des Anwaltes der vor
Gericht gehörte Gutachter zur Beurteilung der Vorgänge in 1996/97 die
Schweinehaltungs-Hygieneverordnung von 1999 zu Grunde gelegt habe.
 



 

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