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AHO Aktuell - 14.03.2002

Wildschweinepest im Landkreis Verden


Verden (aho) - In der Nähe der Ortschaften Deelsen und Ramelsen in der
niedersächsischen Gemeinde Kirchlinteln wurde bei zwei Wildschweinen die
Klassische Schweinepest amtstierärztlich festgestellt. Aufgrund dieser
neueren Fälle von Schweinepest bei Wildschweinen weitet der Landkreis
den bisherigen wildschweinepestgefährdeten Bezirk sowie das bisherige
Wildschweinepestüberwachungsgebiet aus.

Die Schweinepest ist eine ansteckende, fieberhaft verlaufende, virus-
bedingte Seuche. Sie befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine
und ist für andere Tierarten und den Menschen ungefährlich. Bei
Seuchenausbruch in einem Hausschweinebestand sind alle Tiere zu töten
und unschädlich zu beseitigen. Der wirtschaftliche Schaden wird noch
verschärft durch großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und
Transportverboten. Aus diesem Grunde sollte für alle Schweinehalter
und Jäger die genaue Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften
nachder Schweinehaltungshygiene-Verordnung bei Umgang mit Haus- oder
Wildschweinen selbstverständlich sein.

Tierseuchenbehördliche Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest bei
Wildschweinen (VER/02/02); 01.03.2002
 



 

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