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AHO Aktuell - 13.03.2002

Tierproduktion und Antibiotika: Stellungnahme der GST


Bern (ots) - Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST
verfolgt mit grossem Interesse die Debatte über den Nachweis von
Antibiotikarückständen in jeglichem Fleisch, welches für den Konsum
bestimmt ist. In der Tat setzt sie sich seit Jahren für den korrekten
und verantwortungsvollen Umgang mit Tierarzneimitteln ein, hat
bereits verschiedene Strategien zur Behebung des Problems
unterbreitet und ist in den betroffenen Fachkreisen sowie auf
politischer Ebene wiederholt aktiv geworden. Die Vorwürfe der
Passivität und die Unterstellung der Beihilfe können von Seiten der
Tierärzte nicht akzeptiert werden.

Bereits 1995 hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte ihre
Mitglieder auf den korrekten und verantwortungsvollen Umgang mit
Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, aufmerksam gemacht.
Seitdem hat sie sich wiederholt zu dem Thema geäussert:

- Zahlreiche Kurse wurden für die Tierärzte organisiert und
entsprechendes Dokumentationsmaterial erstellt.

- Eine fast 100-seitige Broschüre über das Verbot von
antimikrobiellen Leistungsförderern wurde 1999 herausgegeben

- Stellungnahmen zum neuen Heilmittelgesetz wurden gemacht

- Die Herausgabe eines neuen Handbuches für die
landwirtschaftlichen Schulen wurde von tierärztlicher Seite
stark unterstützt

All diese Aktivitäten sind in der Botschaft «Gsundi Tier - gsundi
Choscht - gsundi Lüt» zusammengefasst, deren Ziel es ist, die
Bedeutung der Prävention von Krankheiten bewusst zu machen. Durch die
gezielte Verbesserung der Aufzuchtsbedingungen, der Haltung und den
auf unbedingt notwendige Fälle reduzierten Einsatz von Medikamenten
werden konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Durch die Annahme des von
der GST vorgeschlagenen «Branchenvertrages» durch den Vorstand des
Bauernverbandes hat das Konzept weiter Gestalt angenommen. Erklärtes
Ziel dabei ist, den Tierarzt in Massnahmen einzubinden, welche darauf
abzielen, Krankheiten vorzubeugen und sicherzustellen, dass falls
Behandlungen nötig sind, diese Massnahmen angewendet werden, um
jegliche Rückstände in Nahrungsmitteln zu vermeiden. Die
Grossverteiler haben sich diesem Ziel angeschlossen und der GST ihre
Unterstützung zugesagt.

Auf politischer Ebene ist die GST bei Beratungen zum neuen
Heilmittelgesetzaktiv engagiert, auch wenn in der Redaktionsphase des
Gesetzestextes kein Tierarzt zu Rate gezogen wurde. Sie hat ebenfalls
wiederholt darauf hingewiesen, dass die Verzögerungen bei der
Herausgabe von den Verordnungen im Veterinärbereich grosse Gefahren
mit sich bringen.

Mit gewissem Erstaunen nimmt die GST deshalb die Vorwürfe ihrer
«Inaktivität» diesbezüglich zur Kenntnis. Sie weist diese entschieden
zurück.

Was den finanziellen Aspekt angeht, so ist die GST überzeugt, dass
es für den Tierarzt interessanter ist, sich für die Gesundheit eines
Viehbestandes einzusetzen und damit dem Auftreten von Krankheiten
vorzubeugen, als Medikamente zu verkaufen. Es ist deshalb an der
Zeit, dass diese vorbeugende und beratende Tätigkeit von den
Produzenten anerkannt und honoriert wird, und dass diese den Tierarzt
als unumgängliches und positives Element und nicht als zusätzlichen
Kostenfaktor in der Produktion ansehen. Der Einsatz von Medikamenten
darf nur nach erstellter Diagnose von fachlicher Seite erfolgen.
Ausschliesslich Tierärzte haben dazu eine Ausbildung, wie eine Studie
über die Verteilung von Tierarzneimitteln zeigt, die von der
Wettbewerbskommission im Rahmen der derzeitigen Untersuchung
angefordert wurde.

Es ist klar, dass die Auswahlmöglichkeiten, die weit davon
entfernt sind, kostensenkend zu sein, sich als Preisanstieg auf das
Produktionsniveau auswirken. Die Verteiler sowie auch die Konsumenten
müssen bereit sein, die Konsequenzen zu tragen.

Die Tierärzte werden weiterhin ihre Aktivitäten in die in den letzten
Jahren definierte Richtung verfolgen und sie zählen dabei auf alle
anderen fachlich Beteiligten (Hersteller, Verteiler, Konsumenten), um
das gesteckte Ziel schnell zu erreichen:

«Gsundi Tier - gsundi Choscht - gsundi Lüt».

Die in dieser Mitteilung zitierten Dokumente und weitere können im
Sekretariat der GST
Länggassstrasse 8
Postfach 6324
3001 Bern / Schweiz
Tel. +41/31/307'35'35
Fax +41/31/305'35'39
E-Mail: info@gstsvs.ch

bezogen werden.
 



 

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