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AHO Aktuell - 12.03.2002

Sachsen - Anhalt: Tierschutz für Puten verbessert


Magdeburg (aho) - Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt
von Sachsen-Anhalt und der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt
e.V. haben eine Putenvereinbarung unterzeichnet. Die darin vereinbarten
Haltungsbedingungen sichern die Einhaltung von Mindestanforderungen in der
Putenhaltung. Der Tierschutzbeirat des Landes hat der Vereinbarung zugestimmt.

Die Veterinärbehörden werden die Anforderungen der Putenvereinbarung künftig
bei der tierschutzrechtlichen Aufsicht zugrunde legen. Damit liegen erstmals
messbare Werte für die Kontrollen vor. Bislang lag die Auslegung des Tier-
schutzgesetzes im Ermessen der Behörden.

Auf europäischer Ebene bestehen noch keine speziellen Rechtsvorschriften für
den Schutz von Puten. Deren Haltung richtet sich nach dem nationalen Tier-
schutzgesetz und den relativ allgemein gehaltenen Regelungen der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung.

Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. wird dieses
Vorhaben wirtschaftsseitig mit den gebotenen Mitteln unterstützen.

Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. strebt den
Beitritt jedes Putenhalters im Land Sachsen-Anhalt zur Vereinbarung an.

Der Tierhalter schließt sich gleichzeitig der Eigenkontrolle des Wirtschafts-
verbandes Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. an. Durch die Eigenkontrolle
soll die Einhaltung der Anforderungen der Vereinbarung sichergestellt werden.

Die Putenfleischerzeugung ist ein dynamischer, wettbewerbsfähiger Wirtschafts-
zweig, dessen mengen- und wertmäßiger Anteil an der landwirtschaftlichen
Nutztierhaltung, wächst. Der Markt für Putenfleisch und -erzeugnisse ist,
auch angesichts eines nationalen Selbstversorgungsgrades von lediglich ca.
70 Prozent, aufnahmefähig. Sachsen-Anhalt verfügt über günstige Voraus-
setzungen

für eine regionalisierte Putenfleischererzeugung und -verarbeitung. Es sind
Ressourcen an Fachkräften, Futtermitteln und Dungverwertungsflächen vorhanden.

In Sachsen-Anhalt werden derzeit ca. 642 000 Puten in 28 Betrieben mit mehr
als 1 000 Tierplätzen gehalten (Quelle: nach Angaben der für den Tierschutz
zuständigen Behörden)

Auszüge aus der Vereinbarung:

Mindestens zweimal täglich ist folgendes zu überprüfen:

· das Wohlbefinden der Tiere,
· die Wasser- und Futterversorgung,
· die Beschaffenheit der Einstreu,
· die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen zur Sicherstellung

- der Lüftung,

- der Wasser- und Futterversorgung sowie

- der Beleuchtungseinrichtung.

Es ist ein Hygiene- und in Absprache mit dem betreuenden Tierarzt ein Gesund-
heitsprogramm durchzuführen. Die Lüftungseinrichtung muss die Tiere auch bei
starker Hitze mit ausreichend frischer Luft versorgen. Der Ammoniakgehalt in
der Stallluft darf 20 ppm dauerhaft nicht überschreiten; ein Maximalgehalt
von 10 ppm ist anzustreben.

Der Tierbestand ist monatlich vom betreuenden Tierarzt zu überprüfen und
für die Behörden zu dokumentieren.

Die Besatzdichte muss so geplant werden, dass während der gesamten Haltung
der Tiere

- alle Tiere, Futter und Wasser leicht erreichen können,
- die Tiere sich bewegen und normale Verhaltensmuster ausüben können,
- jedes Tier, das sich von einer eng begrenzten zu einer freien Fläche
bewegen möchte, die Möglichkeit dazu hat.

Es ist vorgesehen, die vereinbarten Anforderungen dem wissenschaftlichen
und praktischen Erkenntnisstand folgend regelmäßig anzupassen.

Daher sind zielorientierte Untersuchungen zur Verbesserung der Haltungs-
bedingungen für Puten, insbesondere

· zum Angebot von Beschäftigungsmaterial,
· zur Strukturierung des Stalles einschließlich Kaltscharraum (Außen-
klimastall),
· zur Besatzdichte unter Einbeziehung des Tierverhaltens sowie
· der Stallklimagestaltung,

- zur Optimierung der Haltungsverfahren, insbesondere

· des Futtermitteleinsatzes,

· der Arzneimittelverwendung und

· der Bestandsüberwachung,

- zu den Emissions- und Immissionswirkungen der Putenhaltungen

durchzuführen

Magdeburg, den 11. März 2002
 



 

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