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AHO Aktuell - 06.03.2002

Schadensersatz bei misslungenem BSE-Test


Bonn (aho) - Nach einem misslungenen BSE-Test bekam ein Landwirt jetzt
Schadensersatz zugesprochen. Das teilt der Rheinicher Landwirtschafts-
Verband e.V. mit. Dem Rechtsstreit vorausgegangen war eine fehlerhafte
Probenahme durch einen Amtstierarzt. Diese führte dazu, dass das
Schlachttier nicht mehr verkauft werden konnte.

Die für den Amtstierarzt zuständige kommunale Haftpflichtversicherung
hatte derartige Schäden von Tierhaltern zunächst noch ausgeglichen.
Nachdem die Schadensfälle deutlich zugenommen hatten, lehnte aber die
Versicherung eine Schadensersatzpflicht ab. Zur Begründung führte sie an,
dass die BSE-Tests ausschließlich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge
der Verbraucher dienten. Insoweit könne der durch einen fehlerhaften
BSE-Test geschädigte Landwirt auch keine Ersatzansprüche geltend machen.

Das Landgericht Köln folgte dieser Rechtsauffassung nicht und sprach
dem Landwirt aus dem Rheinland vollen Schadensersatz zu. Da der
Eigentümer die Untersuchung auf BSE nicht selbst vornehmen könne,
zugleich aber zum Test verpflichtet sei, müsse ihm durch die zuständigen
staatlichen Stellen ein Recht auf eine ordnungsgemäße Untersuchung
gewährt werden. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) aus Bonn,
der den Landwirt bei dessen Klage unterstützt hatte, bezeichnete diese -
noch nicht rechtskräftige - Entscheidung als 'höchst bedeutsam für die
Landwirtschaft'. Landwirte in einer vergleichbaren Situation hätten nun
gute Aussichten, ihre ebenfalls durch fehlerhafte BSE-Tests verworfenen
Tiere ersetzt zu bekommen.
 



 

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