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AHO Aktuell - 05.03.2002

Erneut verbotene Rückstände in chinesischen Lebensmitteln gefunden


Berlin (aho) - Bei verstärkten Kontrollen von chinesischer Lebensmittel
tierischen Ursprungs wurden nicht zulässige Rückstände festgestellt und
die entsprechenden Lebensmittel aus dem Markt genommen. Das teilte
Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, heute
in Berlin der Presse mit. "Unsere hohen Standards der Lebensmittelsicherheit
müssen auch für Importe gelten. Dies muss immer wieder kontrolliert und
durchgesetzt werden. Fairer Wettbewerb ist nur möglich, wenn Standards der
Lebensmittelsicherheit gleichermaßen für heimische wie für Importprodukte
gelten", so Müller.

Lebensmittelkontrolleure fanden in Hessen Chloramphenicol-Rückstände in
Surimi-Erzeugnissen und in Därmen für die Wurstherstellung. In Schleswig-
Holstein wurden Chloramphenicol-Rückstände in Flusskrebsfleisch gefunden.
Rückstände dieses Antibiotikums fanden sich auch in Honig-Lieferungen in
Schleswig-Holstein und Bremen. Überhöhte Rückstandsgehalte des Antibiotikums
Streptomycin wurden in einer Honig-Lieferung in Hamburg entdeckt. Die
zuständigen Behörden haben die geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung
dieser Lebensmittel ergriffen.

Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten sind verbotene Rückstände in chinesischen
Lebensmitteln gefunden worden. Chloramphenicol-belasteter Honig wurde in
Großbritannien gefunden. Zahlreiche Sendungen mit Shrimps, die Chloram-
phenicol enthielten, wurden in den Niederlanden und Spanien entdeckt.
Rückstände an weiteren, in der EU verbotenen Tierarzneimitteln aus der
Gruppe der Nitrofurane fanden die Lebensmittelkontrolleure in den
Niederlanden in Aalen.

Die EU hatte am 30. Januar 2002 beschlossen, sämtliche Einfuhren von
tierischen Lebensmitteln aus China zu untersagen, da das System der
Lebensmittelkontrollen in China keine ordnungsgemäßen Rückstandskontrollen
gewährleistet. Die chinesischen Waren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf
dem Weg in die EU waren, dürfen nach zusätzlichen Einfuhrkontrollen noch
ausgeliefert werden. Diese Übergangsfrist endet am 14. März. Danach dürfen
aus China solange keine Lebensmittel tierischen Ursprungs (ausgenommen
Därme und auf See gefangene und direkt in die EU verbrachte Fischerei-
erzeugnisse) mehr in die EU eingeführt werden, bis die chinesischen
Behörden die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorfälle
ergriffen und die entsprechenden Garantien gegeben haben.
 



 

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