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AHO Aktuell - 26.02.2002

Tierarzneimittel - Neuordnungsgesetz: Flaschenhals Mischfutterindustrie


Bonn / Düsseldorf (aho) - Anläßlich eines Hearings zum Tierarzneimittel -
Neuordungsgesetz am Donnerstag den 21.02.2002 im Düsseldorfer Landtag äußerte
sich der Geschäftsführer des DVT (Deutscher Verband Tiernahrung e. V.*) Peter
Radewahn skeptisch, ob in der Zukunft zur flächendeckenden Versorgung mit
Fütterungsarzneimittel eine ausreichende Zahl von zertifizierten
Mischfutterbetrieben zur Verfügung stehen werden.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass nach einer Übergangszeit
Fütterungsarzneimittel nur noch von solchen Mischfutterwerken hergestellt
werden sollen, die eine Zulassung nach § 13 Arzneimittelgesetz besitzen.
Hierzu müssen die Mischfutterwerke die aufwendigen Voraussetzungen der
Pharmastätten-Betriebs - Verordnung erfüllen, um
Spurenübertragungen von Arzneistoffen in andere Mischfutter sowie
Mischgenauigkeit, Homogenität und Qualitätsmanagement bei der Herstellung
von Fütterungsarzneimitteln zu gewährleisten. Auf die Mischfutterindustrie
kommen technische und personelle Investitionen in erheblicher Höhe zu, um
die Produktion von Fütterungsarzneimitteln überhaupt aufrecht erhalten zu
können. Hinzu kommen weitere Kosten für eine getrennte Lagerhaltung,
Dokumentation und Kontrolle der Produktion. Hieraus werden wiederum nach
betriebswirtschaftlichen Kalkulationen erhebliche Kostenbelastungen je
Tonne Fütterungsarzneimittel entstehen, die von den Landwirten zu tragen
wären. Schon jetzt wird für Fütterungsarzneimittel ein erhöhter
Mehrwertsteuersatz von 16% erhoben.

Radewahn stellte den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang dar, nachdem
ein "Return of Invest" für die meisten Betriebe kaum zu erwarten sei.
Dies liege unter anderem daran, dass andere Verabreichungsformen wie
Arzneimittel zur Trinkwassermedikation sowie andere Fertigarzneimittel
zur unmittelbaren Abgabe an Landwirte verstärkte Anwendung finden werden.
Hinzu komme, dass die Anwendung von Arzneimitteln in Nutztierbeständen
nach dem Willen von Politik und Gesellschaft insgesamt reduziert werden
solle.

In den letzten Monaten mehren sich Stimmen aus der Mischfutterindustrie,
die in der Beschränkung der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln auf
wenige Mischfutterhersteller mit einem "AMG § 13 - Status" eine
Marktverzerrung sehen. Zur Zeit haben in Deutschland etwa 16
Mischfutterwerke einen "aktiven AMG § 13 - Status". Bei weiteren
Herstellern "ruht" dieser Status. Unbekannt ist mit welchem finanziellen
Aufwand dieser "ruhende" Status reaktiviert werden kann. Nach Schätzungen
werden in Deutschland etwa 100 Mischfutterwerke benötigt, um eine
flächendeckende und zeitnahe Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe
mit Fütterungsarzneimitteln zu gewährleisten.

--
* Der Deutsche Verband Tiernahrung mit Sitz in Bonn vertritt die Interessen
von rund 350 deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von insgesamt
etwa 4 Milliarden Euro.
 



 

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