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AHO Aktuell - 24.02.2002

Bevorratung mit Tierarzneimitteln: Tierarzt zu Geldstrafe verurteilt


(aho) - Nach einem Bericht des "Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochen-
blattes" (BLW 8 / 2002 vom 23.02.02 S. 15) wurde ein Tierarzt aus dem
nördlichen Landkreis Rottach-Inn wegen eines Verstoßes gegen das Arznei-
mittelgesetz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Im März 2001 wurde der
jetzt verurteilte Tierarzt von einem Landwirt zur Behandlung seiner
Mastrinder gerufen. Bei fünf von 45 Tieren wurde "Grippe" festgestellt.
Da der Tierarzt der Meinung war, dass die Erkrankung auch bald bei den
anderen Mastrindern auftreten würde, sollten nicht nur die akut erkrankten
Tiere sondern auch die restlichen bisher symptomlosen Rinder behandelt
werden. Hierzu erhielt der Landwirt insgesamt 24 Flaschen eines Arznei-
mittels. Kurz darauf wurde bei einer amtlichen Kontrolle des Viehbestandes
festgestellt, dass der Landwirt entgegen den tierärztlichen Anweisungen
nur drei der 24 Flaschen verbraucht hatte. Den Rest hatte der Landwirt
nach seiner Zeugenaussage vor Gericht aufgehoben, um für spätere Erkran-
kungsfälle gerüstet zu sein. Er wolle so die Kosten für weitere Tierarzt-
besuche sparen. Zudem sei er erfahren genug, Erkrankungen selbst zu
erkennen und zu behandeln. Der Labdwirt sah sich nicht im Unrecht und gab
vor Gericht an, daß auch andere Landwirte so verfahren würden. Das Arznei-
mittelgesetz sieht aber eine Bevorratung für unbestimmte Erkrankungs -
bzw. Behandlungsfälle in der Zukunft nicht vor. Zudem ist eine Arznei-
mittelanwendung ohne tierärztliche Anweisung strafbar.
 



 

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