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AHO Aktuell - 22.02.2002

BpT: Archaisches und grausames Tötungsritual darf nicht geduldet werden

- Nur die Betäubung ermöglicht eine angstfreie und schmerzlose Tötung


Frankfurt a. M. (BpT) - Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. (BpT)
verurteilt das Töten eines Tieres ohne Betäubung (sog. Schächten) generell
und ohne Ausnahme.

Beim Schächten werden Rinder, Schafe oder Ziegen, aber auch Kamele, unter
Zwang auf den Rücken geworfen, festgehalten und mit einem scharfen Messer
wird bei überstrecktem Kopf die Kehle bis zur Wirbelsäule durchtrennt. Das
Bewusstsein erlischt erst allmählich während des Ausblutens der Tiere. Die
Tiere durchleben deshalb bei vollem Bewusstsein eine lange Todesangstphase.

Der Mensch muss, um zu leben, anderes Leben, Tiere und Pflanzen, vernichten.
Jedoch haben wir die moralische und ethische Pflicht, die uns hilflos
ausgelieferten Tiere angstfrei und schmerzlos zu töten. Es gibt keinen
vernünftigen Grund, der es rechtfertigen könnte, den Tieren die Betäubung
vor einem derartigen Eingriff zu verweigern.

Wir verlangen die Abschaffung der Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen
Töten in § 4 des Tierschutzgesetzes und wiederholen unsere Forderung nach
Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz.

BpT - Pressemeldung vom 22. Februar 2002

Ansprechpartner:
Dr. Burkhard Wendland, Tel.: (03 37 66) 6 24 39
Dr. Thomas Steidl, Tel.: (0 70 71) 7 87 80
Dr. Hans Wöhrl, Tel.: (0 30) 3 33 63 33
 



 

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