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AHO Aktuell - 21.02.2002

Erstes Paket Sicherheitsmaßnahmen "vom Erzeuger zum Verbraucher"


Brüssel - Für Kommissar David Byrne ist heute ein denkwürdiger Tag für die
Lebensmittelsicherheit mit dem Inkrafttreten des ersten Pakets umfassender
Sicherheitsmaßnahmen "vom Erzeuger zum Verbraucher" aus der neuen Verordnung
zum EU-Lebensmittelrecht. Dazu gehört der Start eines neuen, erweiterten
Schnellwarnsystems für Gefahren bei Lebens- und Futtermitteln sowie neue
Eingreifbefugnisse für die Europäische Kommission für den Fall, dass ein
Lebens- oder Futtermittel eine ernste Gefahr darstellen könnte. Gleich-
zeitig wird die Zusammenlegung der bisherigen Regelungsausschüsse zu einem
einzigen Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
wirksam, und die entscheidenden Grundsätze zum Lebensmittelrecht und zur
Transparenz in diesem Bereich sind ab sofort gültig.

Die Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen
des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebens-
mittelsicherheit (EBLS) und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittel-
sicherheit wurde am 28. Januar dieses Jahres erlassen. Sie sieht vor, dass
die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts und einige der wichtigsten
neuen Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit innerhalb von
20 Tagen in Kraft treten. Andere Einzelbestimmungen gelten ab 2005, andere
wiederum, sobald die EBLS - im Laufe dieses Jahres - ihre Arbeit aufgenommen
hat. Die Verordnung ist einer der Eckpfeiler des neuen Konzepts für die
Lebensmittelsicherheit, das die Prodi-Kommission im Januar 2000 in ihrem
Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vorgelegt hat.

Ein neues Schnellwarnsystem

Zu den Maßnahmen, die heute gültig werden, gehört das neue Schnellwarnsystem
für Lebens- und Futtermittel. Das System sieht die obligatorische Meldung
aller direkten oder indirekten Risiken für die Gesundheit von Mensch oder
Tier oder für die Umwelt vor, mit Hilfe eines Netzes, das die zuständigen
nationalen Behörden, die EBLS und die Europäische Kommission verbindet. Es
baut auf dem bisherigen Schnellwarnsystem für Lebensmittel auf und erweitert
dies um den Bereich Futtermittel, außerdem werden auch Lebens- und Futter-
mittelimporte aus Drittländern erfasst. Die Europäische Kommission wird das
System koordinieren und die unmittelbare Weitergabe von Informationen an
alle Beteiligten sicherstellen. Die Teilnahme an dem Schnellwarnsystem ist
grundsätzlich offen für Beitrittsländer, Drittländer und internationale
Organisationen, wobei jeweils eine Einzelvereinbarung geschlossen wird. Die
Aufgabe der EBLS wird vor allem darin bestehen, wissenschaftliche und
technische Informationen zu liefern, anhand derer die Mitgliedstaaten
konkrete Maßnahmen beschließen können. Entsprechend den Transparenz- und
Informationsbestimmungen der neuen Verordnung sollen die Behörden der
Mitgliedstaaten jeweils für eine angemessene Information der Öffentlichkeit
sorgen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Gefahr vorliegt.

Notfallbefugnisse der Kommission

Die neue Verordnung gibt der Europäischen Kommission besondere Befugnisse
für Notfallmaßnahmen. Solche Maßnahmen kann sie treffen, wenn ein Lebens-
oder Futtermittel aus der EU oder einem Drittland offensichtlich ein ernstes
Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellt
und dieses Risiko durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht wirksam unter
Kontrolle gebracht werden kann. Solche Maßnahmen kann die Kommission auf
eigene Initiative oder auf Ersuchen eines Mitgliedstaats treffen. Je nach
Schwere der Situation können solche Notfallmaßnahmen etwa die Aussetzung
der Vermarktung oder Verwendung des betreffenden Lebens- oder Futtermittels
sein, die Festlegung besonderer Bedingungen für die Verwendung und
Vermarktung des Lebens- oder Futtermittels oder sonstige geeignete Maßnahmen.

Neuer Ständiger Ausschuss - kein Ständiger Veterinärausschuss mehr

Gleichzeitig werden auch die Regelungsausschüsse, die aus für Fragen der
Lebensmittelsicherheit zuständigen Vertretern der Mitgliedstaaten bestehen,
zusammengelegt zu einem einzigen neuen Gremium, dem Ständigen Ausschuss für
die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Dieser tritt an die Stelle des
Ständigen Veterinärausschusses, des Ständigen Lebensmittelausschusses, des
Ständigen Ausschusses für Tierernährung und des Ständigen Ausschusses für
Pflanzenschutz. Der neue Ausschuss wird die Europäische Kommission bei der
Ausarbeitung von Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit unterstützen. Sein
Mandat umfasst die gesamte Lebensmittelherstellungskette von der Tiergesund-
heit im Betrieb bis zum fertigen Produkt auf dem Tisch des Verbrauchers,
dadurch bekommt der Ausschuss umfassendere Möglichkeiten, Gesundheitsrisiken
aufzuspüren, wo immer sie bei der Produktion unserer Lebensmittel auftreten.
Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz
eines Vertreters der Europäischen Kommission zusammen. Er kann sektoren-
spezifische Unterausschüsse bilden, die sich mit Einzelaspekten der
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit befassen können.

Der vollständige Wortlaut der Verordnung zur Festlegung der allgemeinen
Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) und zur Festlegung
von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit ist im Internet als PDF - Datei
abrufbar.


IP/02/289
Brüssel, 21. Februar 2002
 



 

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