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AHO Aktuell - 20.02.2002

Hormonfreies US - Rindfleisch: Zusätzliche Testanforderungen aufgehoben


Brüssel - Die Einfuhren nichthormonbehandelten Rindfleischs aus den USA in
die EU unterlagen seit September 1999 verschärften Testanforderungen. Die
jüngsten Ergebnisse dieses Programms zur Untersuchung auf Hormone haben
keine positiven Befunde in frischem Rindfleisch oder Eingeweiden ergeben.
Angesichts dieser ermutigenden Ergebnisse hat der Ständige Veterinärausschuss
eine befürwortende Stellungnahme zu einem Vorschlag der Europäischen
Kommission abgegeben, nach dem die Anforderung, dass 20 % der aus den USA
eingeführten Fleischpartien auf Vorhandensein von Hormonen zu testen ist,
aufgehoben werden soll. Sobald diese Entscheidung von der Europäischen
Kommission angenommen und in Kraft getreten ist, werden nichthormonbehan-
delte Rindererzeugnisse aus den USA stichprobenartig auf das Vorhandensein
jeglicher Rückstände untersucht werden, wie dies auch bei anderen Fleisch-
einfuhren aus Drittländern der Fall ist.
Nachdem in eingeführtem Fleisch aus den USA Spuren von wachstumsfördernden
xenobiotischen Hormonen festgestellt worden waren, setzten die zuständigen
Stellen in den USA im Juli 1999 ihr Programm für hormonfreies Rindfleisch
aus und nahmen es im September 1999 in erweiterter Form als Programm für
nichthormonbehandeltes Rindfleisch wieder auf. Die EU setzte zusätzlich
ein verbessertes System zur Kontrolle aller Einfuhren von frischem Rind-
fleisch und Eingeweiden (außer von Bisonfleisch und -eingeweiden) ein, das
die Untersuchung aller eingeführten Fleischpartien auf das Vorhandensein
von Hormonen vorsah.

Im September 2000 wurde die obligatorische Untersuchung von 100 % auf 20 %
der Partien reduziert, und den Mitgliedstaaten wurde freigestellt,
Fleischpartien zu untersuchen und freizugeben, ohne sie bis zur Bekanntgabe
der Untersuchungsergebnisse zurückzuhalten. Mit der heute verabschiedeten
Entscheidung werden die Testanforderungen auf das System der stichproben-
artigen Untersuchung auf Rückstände eingeschränkt, das für Rindfleischein-
fuhren aus allen Drittländern gilt. Die Einfuhr und das Inverkehrbringen
von hormonhaltigem Rindfleisch bleibt in der EU verboten.

IP/02/281
20. Februar 2002
 



 

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