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AHO Aktuell - 18.02.2002

LTK Hessen für Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz


Niedernhausen (ots) - Anlässlich eines gemeinsamen Antrags von SPD
und B90/Die Grünen, der in dieser Woche in die Bundestagsfraktionen
eingebracht wird und die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz
vorsieht, fordert auch die Landestierärztekammer (LTK) Hessen erneut,
den Tierschutz endlich in der Verfassung zu verankern.

"Bereits vor zwei Jahren hat sich die deutsche Tierärzteschaft auf
dem Tierärztetag in Würzburg für dieses Anliegen ausgesprochen", so
Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen. "Wir haben in
Deutschland zwar ein gutes Tierschutzgesetz, das jedoch ausgehebelt
wird, wenn grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter betroffen sind."
Darunter falle die Kunst-, Berufs-, Religions-, Wissenschafts- und
Lehrfreiheit. "Tiere dürfen z. B. im Namen der Kunst gequält werden,
denn das Grundrecht der Kunstfreiheit ist nach jetziger Rechtslage
ein höherwertiges Rechtsgut als das Tierschutzgesetz. Deshalb muss
der Tierschutz im Grundgesetz verankert werden", so der
LTK-Präsident. Es gehe nicht darum, dem Tierschutz Vorrang vor
anderen Grundrechten zu geben, sondern eine Abwägung auch mit
tierschutzrechtlichen Aspekten zu ermöglichen. Wegen der fehlenden
grundgesetzlichen Verankerung könne diese Abwägung zurzeit erst gar
nicht vorgenommen werden.

Die LTK Hessen bittet alle Bundestagsabgeordneten, bei der
Abstimmung im Bundestag, die wahrscheinlich im kommenden Mai
stattfindet, für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zu
stimmen. Diese Bitte richtet sich vor allem an die Vertreter der
CDU/CSU, da diese die Änderung des Grundgesetzes bisher nicht für
notwendig hielten.

Originaltext: LTK Hessen

Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen
Telefon 06127 9 07 50 oder 0641 4 55 35

Marion Selig, Mitglied im Vorstand der LTK Hessen
Telefon 06407 9 02 02 oder 0171 7 82 61 48

Landestierärztekammer Hessen
Bahnhofstr. 13
65527 Niedernhausen
Telefon: 06127 90750
Telefax: 06127 907523
Email: lkt-hessen@t-online.de
Internet: www.ltk-hessen.de
 



 

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