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AHO Aktuell - 15.02.2002

Kein Chloramphenicol: Sperrmaßnahmen auf hessischen Höfen aufgehoben


Wiesbaden (aho) - Die Sperrmaßnahmen auf allen zehn Höfen, die in Hessen
mit Futtermittel beliefert worden sind, das aus mit dem Antibiotikum
Chloramphenicol belasteten Garnelen hergestellt wurde, sind vom hessischen
Sozialministerium aufgehoben worden. "Die Auflagen entfallen. Die Tiere
dürfen nun geschlachtet werden, nachdem sowohl im Futter als auch im Blut
der Tiere Chloramphenicol nicht nachgewiesen werden konnte," teilte
Sozialministerin Silke Lautenschläger am Donnerstag in Wiesbaden mit.

Eine Cuxhavener Fischmehlfabrik hatte 27 Tonnen Shrimps (Garnelen) aus den
Niederlanden weiterverarbeitet, die mit dem Antibiotikum Chloramphenicol
(CAP) in Mengen knapp über der Nachweisgrenze von 0,1 Mikrogramm pro
Kilogramm belastet waren. Die Garnelen waren in den Niederlanden unter eine
188 Tonnen schwere Ladung Fischabfälle gemischt worden. In Cuxhaven wurde
der belastete Rohstoff mit weiteren Fischabfällen zu mehr als 1.000 Tonnen
Fischmehl verarbeitet. Dieses Fischmehl wurde wiederum zu wenigen Prozent
in Hühner - oder Schweinefutter eingemischt. So wurden die CAP - Spuren
weit unter die Nachweisgrenze verdünnt, so dass die Proben zwangsläufig
negativ sein mussten.
 



 

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