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AHO Aktuell - 14.02.2002

Erneut Unregelmäßigkeiten in privaten Testlabors in Baden-Württemberg


Stuttgart - Die Überprüfung der privaten BSE-Testlabors in Baden-Württemberg
wurde am Mittwoch (13. Februar) weitestgehend abgeschlossen. Dabei wurden
die Untersuchungsergebnisse der Labors im Rahmen einer umfangreichen,
konzertierten Kontrollmaßnahme mit Stichproben einer intensiven Überprüfung
durch die staatlichen Aufsichtsbehörden unterzogen. In einer ersten Bilanz
teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Mittwoch
(13. Februar) mit, dass von den 16 überprüften privaten Testlabors im Land
die überwiegende Zahl keine Beanstandungen zu verzeichnen hatte. In mehreren
Beanstandungsfällen haben die Behörden allerdings Testverfahren moniert, bei
denen von den schriftlichen Anweisungen der Testhersteller abgewichen wurde.
Eine teilweise noch laufende Überprüfung soll nun klären, in welchem Umfang
BSE-Tests in Frage zu stellen sind.

In Baden-Württemberg wurden seit Dezember 2000 mehr als 500.000 BSE-Tests
durchgeführt. Bis zum 13.02.2002 Tage wurden 13 BSE-Fälle im Land registriert.
Neben der konsequenten Beseitigung des Risikomaterials bei der Schlachtung
und dem umfassenden Tiermehlverfütterungsverbot sind BSE-Tests ein Baustein
des Programms zur Bewältigung der BSE-Krise. BSE-Tests wurden zum Zeitpunkt
der Überprüfung in vier staatlichen und 12 privaten Labors in Baden-Württemberg
durchgeführt (weitere Labors sind zwar zugelassen, testen aber nicht). Alle
privaten Labors verfügten über eine ordnungsgemäße Zulassung.

Genehmigungsbehörde sind die zuständigen Regierungspräsidien.

Bei den beanstandeten Labors hat das Ministerium die Regierungspräsidien
angewiesen, die Frage des Widerrufs der Zulassung zu prüfen. Zwei Labors
haben ihre Zulassung bereits zurückgegeben. Den wesentlichen Teil der
Beanstandungen umfassen die vom jeweiligen Hersteller der Tests vorge-
schriebenen Positiv- und Negativkontrollen, die der internen Absicherung
der Tests dienen. Vorsorglich wird bei rund 7.300 Tests die Sicherstellung
des zugehörigen Fleisches veranlasst. Im Interesse des vorbeugenden
Verbraucherschutzes werden die zuständigen Behörden weiterhin alle
notwendigen Maßnahmen ergreifen.


Konkrete Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar.

Bei einzelnen Labors waren die Durchführung und Abwicklung der
Testverfahren in unterschiedlichem Umfang zu beanstanden:

- Bei einem kleineren BSE-Testlabor wurde festgestellt, dass teilweise
die vom Hersteller des Testverfahrens vorgeschriebenen vier Negativ-
kontrollen nicht vollständig mitgeführt wurden. Inzwischen hat die
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV) auf der
Insel Riems für derartige Fälle ein Bewertungsschema entwickelt, aufgrund
dessen das Fleisch von 102 Tieren zurückzurufen ist. Der Rückruf ist im
Gange.

- Bei einem weiteren Labor wurde festgestellt, dass bei drei fraglichen
Ergebnissen von Untersuchungsproben, die laborintern nachgeprüft bzw.
nachuntersucht hätten werden müssen, dieses nicht erfolgt ist. Sechs
weitere fragliche Proben sind nicht zu der nach den Vorgaben
erforderlichen immunhistologischen Überprüfung an das Staatliche
Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf (STUA) gesandt worden; diese
Proben wurden nur laborintern nachuntersucht. Das Ergebnis der
Untersuchung von 60 Proben von Mitte 2001 war nicht auswertbar, da die
Positivkontrollen nicht den vorgeschriebenen Mindestwert erreicht
hatten; die gebotene Neuuntersuchung ist jedoch unterblieben. Außerdem
wurde in 96 Fällen der Rückruf des Fleisches von Tieren eingeleitet;
bei den Tests wurde nicht die erforderliche Anzahl von Positiv- bzw.
Negativkontrollen mitgeführt. (Insgesamt 165 Fälle)

- In einem Privatlabor ist in der Anfangszeit des Testbetriebs teilweise
auf eine der erforderlichen zwei Positivkontrollen bei der Testung
verzichtet worden. Im übrigen wurde in einigen Fällen nicht die
erforderliche Zahl der Negativkontrollen mitgeführt. In diesem Fall
erfolgt eine detaillierte Überprüfung der betreffenden Ergebnisse nach
dem von der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere
entwickelten Bewertungsschema. Nach dieser Maßgabe werden ca. 2.000
Testergebnisse überprüft. Auf dieser Grundlage werden die notwendigen
fleischhygienerechtlichen Maßnahmen umgehend ergriffen.

- Bei einem sehr kleinen BSE-Testlabor, das derzeit nicht testet, muss
in Folge mangelnder Bewertbarkeit einzelner Testergebnisse das Fleisch
von 24 Tieren zurückgerufen werden.

- Bei einem kleinen BSE-Testlabor ist in einem Fall durch ein Versehen
die erforderliche Abklärung bei einem fraglichen Untersuchungsergebnis
unterblieben. Ein Rückruf des Fleisches des betroffenen Tieres wurde
eingeleitet.

- In einem größeren BSE-Testlabor sind bei einem großen Teil der
Untersuchungen nicht die vorgegebene Zahl von Negativproben durchgeführt
worden, bzw. sind diese zumTeil im Serienbetrieb unterblieben. In Bezug
auf ca. 40.000 Testergebnisse läuft derzeit eine fachliche Abklärung mit
der BFAV. Das Ergebnis wird für kommenden Freitag erwartet. Die
vorsorgliche Sicherstellung des Fleisches der zugehörigen Proben ist
veranlasst worden.

- Bei einem weiteren Labor, das bislang BSE-Tests mit dem "Prionics-Test"
durchgeführt hat, waren Zweifel an der Aussagefähigkeit eines Teiles der
ermittelten Ergebnisse zu beobachten. Die Bundesforschungsanstalt für
Viruserkrankungen der Tiere ist um Prüfung und Bewertung dieses
Sachverhalts gebeten worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung liegen
bislang nicht vor. Vorsorglich werden bei 4.975 Testfällen die fleisch-
hygienerechtlichen Maßnahmen eingeleitet.
 



 

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