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AHO Aktuell - 14.02.2002

Ausweitung der TSE-Tests bei Schafen und Ziegen


Brüssel/Berlin - Der Ständige Veterinärausschuss hat sich für eine Änderung
der TSE-Verordnung (transmissible spongiforme Enzephalopathien) ausgesprochen,
wodurch die Zahl der TSE-Tests bei Schafen und Ziegen in den Mitgliedstaaten
erhöht werden soll. Die Gesamtzahl der Tests pro Jahr in der Europäischen
Union wird von 164.000 auf 560.000 gesteigert. Die Ausnahmeregelungen für
Finnland und Österreich in Bezug auf bestimmte BSE-Auflagen wurden ebenfalls
überprüft.

Ab dem 1. April 2002 erhöht sich für die Mitgliedstaaten, die sehr viele
erwachsener Schafe schlachten, die Zahl der Schafe und Ziegen, die auf
TSE getestet werden müssen, von derzeit rund 18.000 Tieren pro Jahr auf
dann 66.000. Die neue Zahl setzt sich zusammen aus 60.000 gesunden
Schlachttieren und 6.000 im Betrieb verendeten Tieren im Alter von über
18 Monaten. Mitgliedstaaten, die eine geringere Zahl von Tieren schlachten,
müssen ebenfalls ihre Tests ausweiten.

Die Kommission schlug die neuen Maßnahmen als Reaktion auf eine Stellungnahme
vor, die der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) am 18./19. Oktober
vorgelegt hatte und in der dieser dringlich eine Erhebung über das Auftreten
von TSE bei Schafen und Ziegen in der EU forderte.

Die Kommission hat bereits Mittel für Tests bei Schafen und Ziegen für das
Jahr 2002 in Höhe von 2,9 Mio. Euro bereitgestellt. Sie wird in Kürze
vorschlagen, diesen Betrag um über 4 Mio. Euro zu erhöhen, um zusätzliche
Testausrüstungen in diesem Jahr anschaffen zu können.

Finnland und Österreich bestätigten am 7. bzw. 13. Dezember 2001 ihre
ersten Fälle der spongiformen bovinen Enzephalopathie (BSE). Daher ist
es nicht mehr angebracht, diese Mitgliedstaaten von der Überwachung
gesunder Schlachtrinder und der Verpflichtung zur Entfernung der
Wirbelsäule auszunehmen. Die TSE-Verordnung wurde entsprechend
abgeändert.
 



 

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