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AHO Aktuell - 08.02.2002

Bundesforschungsanstalt bestätigt Mängel bei BSE-Tests


Mainz - In den zwei privaten Testlabors in Rheinland-Pfalz wurden BSE-Schnell-
tests nicht nach der von der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten
zugelassenen Gebrauchsanweisung durchgeführt. Dies bestätigt das nationale
Referenzlabor auf der Insel Riems in einem Schreiben. Das Umweltministerium
hatte die Bundesanstalt gebeten, die Validität der BSE-Tests vor dem
Hintergrund der bei Kontrollen festgestellten Abweichungen zu bewerten.

Die Bundesforschungsanstalt kommt zu folgendem Ergebnis:

Im Fall des ersten Labors, in dem die Transferzeit von 60 auf 45 Minuten
verkürzt wurde, können die Proben trotz des negativen Untersuchungsergebnisses
des Labors nicht als belegbar negativ angesehen werden.

Im zweiten Labor, das eine andere Testmethode benutzte, sind die untersuchten
Proben als negativ anzusehen, wenn bei den mitgeführten positiven und
negativen Kontrollen bestimmte Werte eingehalten werden. Auch darf die
untersuchte Probe selbst einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dies
bedeutet, dass die Werte einer jeden Probe im Hinblick auf diese Anforderungen
im jeweiligen Labor nochmals überprüft werden müssen.

Unabhängig davon weist die Bundesforschungsanstalt darauf hin, dass die
Zuverlässigkeit eines Labors in Frage zu stellen ist, wenn es nicht nach
den Durchführungsvorschriften gearbeitet hat.

Dies hat zur Konsequenz, dass das im ersten Labor getestete Fleisch
zurückzuholen ist. Beim zweiten Labor ist das Fleisch bei den Proben
zurückzuholen, die nach erneuter Überprüfung die vorgesehenen Werte
nicht erreichen.

Vorsorglich waren bereits durch das Umweltministerium die zuständigen
Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten veranlasst worden, dass
Fleisch von Tieren, die in den beiden Labors getestet wurden,
sicherzustellen.

Ministerium für Umwelt und Forsten
Mainz, 8. Februar 2002
 



 

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