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AHO Aktuell - 08.02.2002

Rheinland-Pfalz startet Schweinepest - Impfaktion bei Wildschweinen


Mainz - Nachdem der Ständige Veterinärausschuss der Europäischen Union in
Brüssel am Mittwoch grünes Licht gegeben hat, beginnt heute in Rheinland-Pfalz
die Impfung gegen die in der Eifel und im Hunsrück grassierende Wild-
schweinepest. Neben Rheinland-Pfalz impfen derzeit bundesweit nur noch
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Die Impfung ist noch kein anerkanntes Verfahren, sondern ein Feldversuch,
für den bei der EU die Genehmigung einzuholen ist. Bis einschließlich Sonntag
legen Jäger in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Daun, Bernkastel-Wittlich,
Trier-Saarburg, Ahrweiler, Rhein-Hunsrück, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell und
Birkenfeld an den sogenannten Kirrstellen im Wald rund 250.000 Impfköder
aus.

"Ich bin sehr froh darüber, dass wir nun impfen können. Der Zeitpunkt
jetzt ist günstig, da die im Frühjahr noch tragenden Muttertiere den
Impfschutz an die Jungtiere weitergeben", sagte Forstministerin Margit
Conrad.

Die Impfung ist aber nur ein Beitrag zur Bekämpfung der Schweinepest.
Vorraussetzung für die Impfung ist laut Forstministerin Conrad weiter
die drastische Reduzierung der Wildschweinbestände in den betroffenen
Gebieten. Die Jäger hätten in den vergangenen Wochen und Monaten bereits
deutlich mehr Wildschweine als zuvor erlegt. Zugleich rief sie die
Landwirte in den gemaßregelten Gebieten dazu auf, seuchenhygienische
Vorschriften strikt einzuhalten, um die Übertragung der Wildschweinepest
auf Hausschweinbestände zu verhindern.

Für die auf mehrere Jahre angelegte Impfung übernimmt das Land Kosten in
Höhe von jährlich 1,5 Millionen Euro. Der Impfstoff stellt für Menschen
und Tiere keine Gefahr dar. Dennoch sollten die rund 4 Zentimeter langen,
gelblichen, an ein Stück Seife erinnernden Köder von Menschen nicht
berührt werden. Zum einen sollten sie keine menschliche Witterung
annehmen, zum anderen soll ausgeschlossen werden, dass aus einem
beschädigten Köder der Impfvirus auf Hausschweine verschleppt wird. Der
Impfversuch erfolgt unter der wissenschaftlichen Leitung der
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere.

In 28 Tagen wir die Impfung wiederholt. Für das laufende Jahr sind danach
noch zwei weitere sogenannte Doppelimmunisierungen vorgesehen. Nach
jeder Köderauslage soll eine mindestens zehntägige Jagdruhe eingehalten
werden, um eine möglichst vollständige Aufnahme der Köder zu gewährleisten.
Nationale Vermarktungseinschränkungen für Wildbret folgen aus der Impfung
nicht.

Ministerium für Umwelt und Forsten.
Mainz, 08. Februar 2002
 



 

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