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AHO Aktuell - 08.02.2002

Staatsanwaltschaft ermittelt zu möglicherweise mangelhaften BSE-Tests


Bad Kreuznach - Die Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen
bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat die Bearbeitung der Strafanzeigen
im Zusammenhang mit der möglicherweise mangelhaften Durchführung von BSE-Tests
an Rindfleisch übernommen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des
Verstoßes gegen § 28a des Fleischhygienegesetzes sowie des Betruges
(§ 263 StGB) und der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 StGB) eingeleitet.
Beschuldigte des Verfahrens sind die Verantwortlichen von Instituten in
Ludwigshafen und Mainz, die im Auftrag von Kreisverwaltungen entsprechende
Untersuchungen an Rindfleisch vorgenommen haben.

Die Akten mit der am 04.02.2002 bei der Staatsanwaltschaft Koblenz
eingegangenen Strafanzeige des Ministeriums für Umwelt und Forsten wurde am
07.02.2002 an die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach übergeben. Der Eingang
weiterer Unterlagen der Staatsanwaltschaften Mainz und Frankenthal steht
unmittelbar bevor.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen fanden die vom Landesunter-
suchungsamt in Koblenz beanstandeten Untersuchungen in der Zeit zwischen
März und September 2001 statt. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund des
Zeitablaufs davon aus, dass die untersuchten Rindfleischmengen verbraucht
sind. Konkrete Hinweise darauf, dass BSE-verseuchtes Fleisch in den Handel
gelangt ist, liegen den Strafverfolgungsbehörden derzeit nicht vor. Der
beanstandete Untersuchungsverlauf erhöht indessen nach Angaben von
Sachverständigen die Gefahr eines unzutreffenden negativen Ergebnisses.

Die Prüfung und Durchführung eventueller Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren
durch BSE-belastetes Rindfleisch sind ausschließlich Sache der zuständigen
Verwaltungsbehörden.

Die Landeszentralstelle wird unverzüglich alle vorhandenen Unterlagen mit
sachverständiger Hilfe auswerten und Vernehmungen durchführen.

Die polizeilichen Ermittlungen in dem Komplex BSE-Untersuchungen wird das
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz übernehmen.


Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
Pressemeldung vom 08.02.2002
 



 

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