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AHO Aktuell - 07.02.2002

Stellungnahme zum BSE-Widerruf: Instituts Kuhlmann wehrt sich


Presseerklärung des Instituts Kuhlmann zum Widerruf der Erlaubnis für
Untersuchungen auf BSE


Das Institut Kuhlmann in Ludwigshafen hat gegen den vorsorglichen Widerruf
der am 21.02.2001 erteilten Erlaubnis zur Durchführung von BSE-Untersuchungen
nach § 2 Abs. 1 Nr. Buchstabe b) der Tierseuchenerreger-VO durch das
Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz am 04.02.2002 Widerspruch
eingelegt und behält sich weitere Rechtsmittel vor.

Entgegen den zahlreichen Aussagen in Presse und Fernsehen der rheinland-
pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad und der Bundesverbraucherschutz-
ministerin Renate Künast wehrt sich das Institut Kuhlmann vehement gegen den
pauschalierten Vorwurf einer schlampigen Durchführung der BSE-Tests und dem
Vergleich mit den Vorgängen in Bayern. Dem Passauer Testlabor wird u. a.
konkret vorgeworfen, keine Zulassung zur Durchführung von BSE-Untersuchungen
gehabt zu haben, negative Prüfergebnisse von tatsächlich nicht untersuchten
Proben ausgegeben zu haben und fehlerhafte Tests als in Ordnung befunden zu
haben.

Im Gegensatz dazu geht es bei den Vorwürfen des LUA Rheinland-Pfalz gegen
das Institut Kuhlmann lediglich darum, dass nach dessen Ansicht die
Dokumentation des Institut Kuhlmann nicht in allen Fällen vollständig
gewesen und dass von Durchführungsbestimmungen des Testherstellers
abgewichen worden sein soll.

Zu den Vorwürfen des LUA Rheinland-Pfalz nimmt das Institut Kuhlmann im
einzelnen wie folgt Stellung:

1. Jede einzelne der vom Institut Kuhlmann untersuchten Probe wurde
achvollziehbar dokumentiert. Es läßt sich noch heute feststellen, welches
einzelne Tier im Institut Kuhlmann wann untersucht wurde. Einzig und allein
ist heute ein Teststreifen von einer ansonsten vollständig dokumentierten
Untersuchungsreihe, die am 10.04.2001 durchgeführt wurde, in der Ablage
nicht mehr auffindbar. Dieser Teststreifen lag aber nach Durchführung der
BSE-Untersuchung dem verantwortlichen Untersuchungsleiter vor, der nach
Überprüfung des Teststreifens die Untersuchung als ordnungsgemäß durchgeführt
beurteilt und die Ergebnisse dieser Untersuchung als negativ befundet hat.
Alle anderen Teststreifen der ca. 7600 Proben liegen vollständig vor und
wurden vom LUA Rheinland-Pfalz am 24.01.2002 und am 04.02.2002 lückenlos
überprüft. Von einer nicht ausreichenden Dokumentation kann daher keine
Rede sein.

2. Presseberichte, nach denen eine eigenmächtige Veränderung der
Testdurchführung stattgefunden haben sollen, sind völlig haltlos. Die
Vorwürfe des LUA Rheinland-Pfalz zielen lediglich darauf, daß das Institut
Kuhlmann in der Anzahl der durchgeführten Kontrollproben pro Meßplatte
von den Herstellerangaben abgewichen sein soll, wobei nicht berücksichtigt
wird, daß an einem Meßtag mehrere Testplatten bearbeitet wurden. Die
Funktionsfähigkeit (Validität) jeder einzelner Testplatte wurde durch
das Institut Kuhlmann mittels vom Testhersteller mitgelieferten
Prüfungssubstanzen sichergestellt und vom Sachverständigen nach gültigen
Qualitätsstandards als voll funktionsfähig beurteilt.

Seit Ende Sept. 2001 sind die BSE-Untersuchungen durch das Institut
Kuhlmann eingestellt worden, da eine kostendeckende Durchführung der
BSE-Untersuchungen unter dem im Institut Kuhlmann angewandten hohen
Qualitätsstandards und dem eingesetzten Fachpersonal (Lebensmittel-
chemiker, Chemiker, Diplom-Ingenieure) nicht mehr möglich war.

Bis zum 24.01.2002 gab es keine Beanstandungen hinsichtlich der vom
Institut Kuhlmann durchgeführten 7600 BSE-Untersuchungen, weder von
Seiten des LUA Rheinland-Pfalz noch von
dritter Seite.

Am 24.01.2002 erschienen beim Institut Kuhlmann Mitarbeiter des
LUA Rheinland-Pfalz und nahmen eine Überprüfung der Dokumentationen
der vom Institut Kuhlmann durchgeführten BSE-Untersuchungen vor.

Ohne dem Institut Kuhlmann die Möglichkeit zu bieten, zu einem
etwaigen Widerruf der Erlaubnis Stellung nehmen zu können, wurde
bereits am 25.01.2002 die Erlaubnis für BSE-Untersuchungen vom LUA
Rheinland-Pfalz vorsorglich widerrufen, obwohl diesem bekannt war,
daß vom Institut Kuhlmann schon seit Monaten keine BSE-Untersuchungen
mehr durchgeführt wurden und auch eine Durchführung von BSE-Unter-
suchungen aktuell nicht
vorgesehen ist.

Der Widerruf der Erlaubnis zur Durchführung von BSE-Untersuchungen
ist ungerechtfertigt, die im Widerruf vom LUA Rheinland-Pfalz genannten
Gründe sind haltlos.

Fazit: Offensichtlich ist der Widerruf der Erlaubnis durch das LUA
Rheinland-Pfalz blinder, vom übergeordneten Ministerium vorgegebener
politischer Aktionismus, bei dem aus politischem Kalkül heraus in
Kauf genommen wird, den über die Landesgrenzen hinaus fachlich
anerkannten Ruf des nach EN 45001 bzw. ISO 17025 akkreditierten und
seit über 30 Jahren tätigen Institut Kuhlmann zu schädigen.

Die Geschäftsleitung
 



 

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