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AHO Aktuell - 07.02.2002

VUP: Handlungsdefizite der Überwachungsbehörden bei BSE-Tests


Gießen, Ludwigsburg (VUP) - Gegen die Pauschalver-
urteilung der privaten Laboratorien, sie würden aufgrund
des Wettbewerbs bei BSE-Tests keine angemessene
Qualität liefern, wehrt sich der Deutsche Verband
Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) mit Vehemenz.

Unbestritten sei die Erkenntnis der Behörden und der
Schlachtbetriebe, private Untersuchungsstellen
arbeiteten schneller und wirtschaftlicher als staatliche
Stellen. Es sei bei gesetzlich vorgeschriebenen
Untersuchungen wie BSE-Tests jedoch unabdingbare
Aufgabe des Staates, ein ausreichendes
Qualitätssicherungssystem zu entwickeln und dessen
Anwendung akribisch zu überwachen.

"Im Zusammenspiel von Erzeugern, Schlachtbetrieben,
privaten Untersuchungsstellen und staatlicher
Überwachung ist eine einheitliche, fachlich fundierte
Qualitätskontrolle nach einem vorgegebenem System
bisher nie erfolgt", wirft Dr. Klaus-Peter Lörcher,
Präsident des Verbandes den staatlichen
Aufsichtsbehörden vor. "Bisher ist es einfach
versäumt worden einheitlich zu definieren, wie die
Verbraucherschutzbehörden überhaupt die Qualität
eines BSE-Schnelltests zu überprüfen gedenken und
was sie unter Qualität überhaupt verstehen", erklärt
der Fachverband der privaten
Lebensmittellaboratorien.

Lörcher bekräftigt in diesem Zusammenhang das
bisher nicht beantwortete Angebot seines Verbandes,
die Entwicklung derartiger
Qualitätssicherungssysteme zu unterstützen.

"Da wurden Tausende von Untersuchungen
durchgeführt ohne deren Qualität zumindest
stichprobenartig zu überprüfen". Diese monatelange
Unterlassung des Staates trete jetzt mit ihren fatalen
Folgen zu Tage. Der politische Aktionismus lenke
jedoch von dem eigentlichen Defizit ab.

Bei einem derartigen Mangel an Kontrolle sei es
schon dreist zu behaupten, staatliche
Untersuchungsstellen arbeiteten qualitativ besser,
denn auch deren Qualitätskontrolle durch neutrale
Stellen hätte bisher nie stattgefunden, stellt der VUP
fest. Private Laboratorien könnten gegenüber diesen
Behauptungen kontern: "Entgegen einer Behörde ist
ein privates Labor ruiniert, wenn ihm Qualitätsmängel
nachgewiesen werden." Der Wettbewerb zwinge die
privaten Untersuchungsstellen also in viel stärkerem
Maße zur qualitätsgerechten, verantwortungsbewussten
und sorgfältigen Analyse, so Lörcher.

Es sei auch erstaunlich, mit welchem
Selbstbewusstsein das Land Rheinland-Pfalz
behaupte und sich mit seiner Auffassung bestätigt
sehe, bei der Vergabe von BSE-Tests, "zuletzt voll auf
das staatliche Untersuchungsamt in Koblenz gesetzt
zu haben".

Tatsache sei, dass noch im Herbst letzten Jahres das
Landesuntersuchungsamt Koblenz den privaten
Laboratorien mitgeteilt hatte: "Dabei (Untersuchung
amtlicher BSE-Proben) ist im Interesse des
Steuerzahlers auch einen Preiswettbewerb
herzustellen." Die Untersuchungspreise differierten
beträchtlich und erforderten schon aufgrund der
Preisspanne eine Überprüfung durch den
Wettbewerb, hieß es zur Begründung.
In der Folge wurde von den Koblenzer
Lebensmittelkontrolleuren bis heute ausschließlich
Laboratorien weit ab von der Landesgrenze und den
Kontrollbefugnissen der Landesbehörde konsultiert.

Der Deutsche Verband unabhängiger Prüflaboratorien
hatte sich schon Ende des Jahres 2000 entschieden
gegen diese amtliche "Preisfeilscherei" gewandt und
vor den erheblichen Risiken der Qualitätseinbußen
gewarnt. Ohne Erfolg ! Angesprochen auf diese
Problematik blieben Schreiben des Verbandes an die
damalige Umweltministerin Martini zunächst ohne
Antwort. Erst nach wiederholter Anfrage bezog man
zögerlich Stellung und versteckte sich hinter formalen
haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften.
 



 

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