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AHO Aktuell - 07.02.2002

Österreich: Ernährungsagentur in den Startlöchern


Wien (pte) - Die "Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungs-
sicherheit" - kurz Ernährungsagentur - steht in den Startlöchern. Ab Sommer
soll die Agentur die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit effizienter
organisieren und ein hohes Maß an Sicherheit im Bereich der Ernährung für
Österreich gewährleisten. Dies erklärten Gesundheitsminister Herbert Haupt
und Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer heute, Mittwoch, bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz. Das der Ernährungsagentur zugrundeliegende
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wird kommenden Dienstag im
Landwirtschaftsausschuss des Nationalrates beraten. Es sieht sowohl die
Bündelung wesentlicher Kontrollkompetenzen des Bundes im Bereich der
Ernährungsproduktion als auch die Zusammenfassung aller relevanten
Forschungs- und Untersuchungskapazitäten vor. In der Ernährungsagentur
werden 1.200 Mitarbeiter beschäftigt sein.

Im Einklang mit den Grundsätzen des Europäischen Weißbuchs zur Lebens-
mittelsicherheit sei die Verbesserung der Prozesskontrolle - vom Feld bis
zur Ladentheke - ein wesentlicher Schritt der Weiterentwicklung des
Verbraucherschutzes, begründen die Minister das Vorhaben. Erreicht werde
damit eine umfassende Sicht und Behandlung von Fragen der Ernährungs-
sicherheit. Kritik kommt dabei neben der Arbeiterkammer, die durch die
Institution keine Verbesserung im Konsumentenschutz sieht, auch von den
Grünen. "Statt die Konsequenzen aus den Agrarskandalen zu ziehen und eine
Agrarwende in Österreich und Europa einzuleiten, werden hier staatliche
Kernaufgaben ausgelagert und einem rigorosen Sparkonzept untergeordnet,
erklärte der Agrarsprecher der Grünen Wolfgang Pirkelhuber gegenüber pte.

Konkret sollen 19 bislang eigenständige Bundesanstalten beziehungsweise
Bundesämter des Gesundheits- und des Landwirtschaftsressorts in der
Ernährungsagentur zusammengefasst und auf vier Hauptstandorten
konzentriert werden. Die Agentur ist in der Rechtsform einer
Kapitalgesellschaft (GmbH) sowie eines Bundesamtes, dem die Vollziehung
hoheitlicher Aufgaben obliegt, vorgesehen. Zur langfristigen Sicherung
einer objektiven und unabhängigen Erfüllung der übertragenen Aufgaben
verbleibt sie zu 100 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand.
Eigentümervertreter der GmbH sind das Gesundheits- und Landwirtschafts-
ministerium. Mit der Geschäftsführung der Agentur sollen zwei Geschäfts-
führer betraut werden, wobei einem der Geschäftsführer die Leitung des
Bundesamtes zukommt.

Die Finanzierung der Arbeit der Agentur erfolgt durch eine Basiszuwendung,
die mit rund 57 Mio. Euro in den ersten drei Jahren dem gegenwärtigen
Budgetaufwand für alle bestehenden Anstalten entspricht. Über die Jahre
2005 und 2006 erfolgt eine stufenweise Absenkung der Basisfinanzierung um
jeweils rund 725.000 Euro auf jährlich rund 55 Mio. Euro ab dem Jahr 2007.
Die Bauträgerfinanzierung von Anstalten wird für bestehende Verbindlich-
keiten mit rund 18 Mio. Euro vom Bund übernommen, für notwendige
Investitionen werden mit der Gründung der Agentur rund 15 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Zusätzlich kann die Ernährungsagentur Leistungen
gegenüber Dritten gegen kostendeckendes Entgelt erbringen, womit auch
Drittmittel lukriert werden können, wobei eine Review-Klausel
schließlich für 2004 die Evaluierung der wirtschaftlichen und
finanziellen Entwicklung der Agentur vorsieht.
 



 

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