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AHO Aktuell - 07.02.2002

Maßnahmen der Bundesregierung zu mangelhaften BSE-Tests


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Artikel Veröffentlicht am 6. Februar 2002


Bundesministerin Künast sieht die Notwendigkeit harter Konsequenzen im
Bereich der Kontrollen privater Testlabors aufgrund aufgetretener
Mängel bei der Durchführung von BSE-Tests.

Was war passiert?

Bereits am 1. Dezember 2000 wurden von der damaligen
Gesundheitsministerin Fischer Pflichttests an allen geschlachteten
Rinder, die über 30 Monate alt sind, vorgeschrieben. Am 29. Januar
2001 wurden diese Tests auf Schlachtrinder bereits ab einem Alter von
24 Monaten ausgedehnt. Damit sollte neben anderen Maßnahmen zur
Bekämpfung der BSE-Krise gesichert werden, dass in Deutschland nur
noch BSE-getestetes Fleisch verkauft wird.

Im Zeitraum Januar bis Dezember 2001 wurden insgesamt 2.856.330 Tests
durchgeführt. Davon waren 125 Tests positiv. In Bayern war Mitte
Januar 2002 bekannt geworden, dass ein Labor der Passauer Firma Milan
ein halbes Jahr lang ohne Lizenz mehr als 39.000 Rinder auf die
Rinderseuche getestet hatte. Daraufhin forderte Bundesministerin
Künast alle Länder auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die
Testlabore in ihren Ländern zu kontrollieren.

Wie Bundesministerin Künast in einer Presskonferenz am 6. Februar 2002
mitteilte reagierte darauf bisher nur Rheinland-Pfalz. Dort wurden am
4. Februar 2002 zwei private Testeinrichtungen geschlossen, in denen
im Zeitraum zwischen März und September 2001 Tests nicht
vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.

Bundesministerin Künast beschloss zur Aufklärung der Vorgänge und zum
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gemeinsam mit den Ländern
folgende Maßnahmen:

In einer Bund-Länder-Telefonkonferenz am 30. Januar 2002 wurde
entschieden:

· Die Bundesländer werden noch vorhandenes Fleisch von allen
Tieren, die in Bayern in einem nicht zugelassenem Labor (Westheim) auf
BSE gestestet wurden, und die daraus hergestellten Produkte bis zur
Klärung aller rechtlichen Fragen sicherstellen. Festgestellt wurde,
dass von den meisten Bundesländern dies schon vor dem Telefongespräch
vollzogen, bzw. angeordnet wurde.

· Bayern wird allen Bundesländern und dem Bund
schnellstmöglichst einen ausführlichen Bericht über die Aufklärung der
BSE-Tests von 39500 Tieren in dem nicht zugelassenen Labor zur
Verfügung stellen.

· Der Bund hat zwei wissenschaftliche Experten nach Bayern
entsandt, um eine Risikobewertung auf wissenschaftlicher Basis
vorzunehmen. Diese wird den Ländern nach Fertigstellung umgehend zur
Verfügung gestellt.

· Der Bund wird sich weiterhin mit Nachdruck bei der EU
Kommission um die Klärung der rechtlichen Fragen bemühen.

· Bund und Bundesländer werden auch in den nächsten Tagen engen
Kontakt halten, die gewonnenen Informationen austauschen und ein
gemeinsames Vorgehen herstellen.



Am 03. Februar 2002 einigten sich Bund und Länder auf folgendes
gemeinsames Vorgehen zu BSE-Schnelltests:

* Das Fleisch von allen Tieren, die älter als 24 Monate waren und
in einem nicht zugelassenen Labor (Westheim) in Bayern auf BSE
gestestet wurden, wird für nicht genusstauglich erklärt. Fleisch
und Fleischerzeugnisse werden zurückgerufen. Diese Entscheidung
beruht nicht auf der Annahme direkter, akuter Gefährdung,
sondern vielmehr darauf, dass letzte Zweifel an der Sicherheit
der durchgeführten Tests nicht ausgeräumt werden konnten.
Betroffen sind rund zwei Drittel des Fleisches von rund 39.500
Tieren, das in dem nicht zugelassenen Labor getestet wurde.
* Bestätigt wurde nochmals, dass das Fleisch der 46 Tiere
jeglichen Alters, bei denen von den zuständigen bayerischen
Behörden Probleme der Dokumentation auftraten und die in dem
Labor mit fehlerhaften Methoden getestet wurden, ebenfalls nicht
genusstauglich ist und vernichtet werden muss.

Diese Vorfälle haben sehr negative Auswirkungen. Zum einen wird das
gerade erst wieder gewonnene Vertrauen der Verbraucherinnen und
Verbraucher in Deutschland gestört und zum anderen könnten sich
Auswirkungen auf den Export deutscher Erzeugnisse ergeben.

Die Notwendigkeit, bereits für den Transport nach Nordkorea
vorgesehenes Rindfleisch auszusortieren, bedeutet einen hohen Aufwand
und Zeitverlust und macht insbesondere vor dem Hintergrund der
hungernden Menschen in Nordkorea sehr betroffen. Der Schutz der
Menschen und deren Sicherheit geht jedoch vor, deshalb waren diese
Maßnahmen erforderlich. Bundesministerin Künast kündigte entsprechende
Schadensersatzforderungen an.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
 



 

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