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AHO Aktuell - 04.02.2002

BTK: Tierarzneimittelrecht neu ordnen


Bonn (BTK) - Fast genau ein Jahr nach dem "Schweinemastskandal" in Bayern
und Österreich wird der Bundesrat heute (1. Februar 2002) in seiner Sitzung,
über ein Gesetz zur Neuordnung des Tierarzneimittelrechts entscheiden.

"Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um in Zukunft Tierarzneimittel-
Skandale zu verhüten", stellt Prof. Dr. Günter Pschorn, Präsident der
Bundestierärztekammer zu dem Gesetzesentwurf fest. Es bietet Ansätze für
bessere Möglichkeiten zur Kontrolle und für Sanktionen; der Arzneimittel-
bestand beim Tierhalter soll auf die unbedingt notwendige Menge minimiert
werden.

Die Bundestierärztekammer hat deshalb an die Ministerpräsidenten der Länder
appelliert, dem Entwurf zuzustimmen. Der tierärztliche Berufsstand begrüße
den Entwurf mit überwältigender Mehrheit, obwohl er weitere Einschränkungen
hinnehmen muss und trotz gewisser Kritikpunkte im Einzelnen.

Die Kritik der Tierärzteschaft richtet sich vor allem gegen Bestimmungen,
die ohne erkennbaren Gewinn für den Verbraucherschutz oder die Transparenz
des Arzneimittelverkehrs die therapeutischen Möglichkeiten weiter
einschränken oder den bürokratischen Aufwand unangemessen erhöhen.

"Der Umgang mit Tierarzneimitteln ist bereits jetzt ein stark reglementierter
Bereich", betont Tierärztepräsident Günter Pschorn. Alle rechtlichen
Änderungen müssen deshalb tatsächlich dem Ziel dienen, die Sicherheit des
Tierarzneimittelverkehrs zu erhöhen und müssen gleichzeitig praktikabel
sein. Unbedingt notwendig ist es, so Pschorn, zusammen mit der rechtlichen
Neuordnung auch die Kontrollen auf Arzneimittelrückstände und illegalen
Einsatz von Tierarzneimitteln auf allen Stufen der Lebensmittelerzeugung zu
verbessern.

Die grundsätzliche Zustimmung der Tierärzteschaft zu dem Gesetzentwurf war
am 30. November 2001 von der Herbstdelegiertenversammlung der Bundestier-
ärztekammer nahezu einstimmig in folgendem Beschluss gefasst worden: "Die
geplante Neuordnung des Arzneimittelrechts dient der Arzneimittelsicherheit
und der Erleichterung der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs und lässt
eine Sicherung des tierärztlichen Dispensierrechts erwarten. Die Bundestier-
ärztekammer fordert die zuständigen politischen Gremien auf, den Entwurf
weiterhin zügig zu beraten." Der Entwurf des Tierarzneimittel-Neuordnungs-
gesetzes wurde von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht. Nach seiner
Verabschiedung durch den Bundesrat wird er mit einer Stellungnahme der
Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet werden.


BTK - Pressemitteilung 01/02
 



 

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