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AHO Aktuell - 04.02.2002

Im Westheimer BSE-Labor getestete Rinder sind nicht verkehrsfähig!


München (aho) - Die Genusstauglichkeit des Fleisches aller in dem nicht für
BSE-Tests zugelassenen Labor in Westheim (Mittelfranken) getesteten Schlacht-
tiere über 24 Monate soll nachträglich aufgehoben werden. Dies vereinbarten
die zuständigen Minister des Bundes und der Länder gestern in Berlin. Damit
ist noch vorhandenes Fleisch dieser Tiere zu beschlagnahmen und zu vernichten.
Zuvor hatte die EU-Kommission alles Fleisch von Rindern über 30 Monaten, die
in Westheim getestet worden waren, rechtlich für nicht verkehrsfähig erklärt.
Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner: "Die Entscheidung
bedeutet, dass wenigstens das Fleisch der jüngeren Tiere verkehrsfähig
bleibt und nicht weggeworfen werden muss. Beim Fleisch der älteren Tiere
unterstützt Bayern im Interesse eines gemeinsamen Vorgehens die jetzt
gefundene Linie."

Einig waren sich die Minister von Bund und Ländern, dass eine konkrete
Gefährdung der Verbraucher nicht vorliegt. Im Sinne der Verbrauchererwartung
sei aber die Genusstauglichkeit von Fleisch, das in einem formal nicht
zugelassenen Labor BSE-getestet wurde, aufzuheben.

Nachdem der Umfang des nicht zugelassenen Testbetriebes in Westheim bekannt
geworden war, war der Hauptabnehmer des dort getesteten Fleisches bereits am
10. Januar 2002 verständigt und aufgefordert worden, bei ihm und seinen
Abnehmern noch vorhandenes Fleisch nicht mehr in Verkehr zu bringen. Diese
Aufforderung zur Sicherstellung des Fleisches wurde am 14. Januar 2002 durch
förmlichen Bescheid gegenüber dem Hauptabnehmer wiederholt. Über die
Herausgabe der Listen der weiteren Abnehmer musste jedoch ein Rechtsstreit
bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geführt werden, so dass diese
Listen den bayerischen Behörden, dem Bund und den betroffenen Ländern erst
seit dem 25. Januar 2002 übermittelt werden konnten. Daher konnte das
Fleisch bei den weiteren Abnehmern, auch in den anderen Bundesländern und
der EU, erst jetzt nachverfolgt und behördlich sichergestellt werden.

News 032 - 04.02.2002
 



 

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