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AHO Aktuell - 03.02.2002

Niedersachsen: Luftqualität wird durch EU-Richtlinie weiter verbessert


Hannover - Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid,
Stickoxide, Feinstaub, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid sind die Folge der
EU-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie, die seit Juli letzten Jahres für alle
Mitgliedstaaten verbindlich ist und deren Umsetzung in nationales Recht
derzeit von der Bundesregierung betrieben wird. Die neuen Werte dürften
nach festgelegten Übergangsfristen ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr über-
schritten werden. Darauf wies Umweltminister Wolfgang Jüttner am Donnerstag
den 31.01.2002 vor Journalisten in Hannover hin. Darüber hinaus seien auch
für Ozon, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Cadmium, Arsen,
Nickel und Quecksilber verschärfte Luftqualitätsnormen in Vorbereitung.
Jüttner nannte als wichtige Neuerung auch den gebietsbezogenen Ansatz der
Richtlinie, der - im Gegensatz zum bisherigen anlagen- und produktbezogenen
Ansatz - die Beurteilung der Luftqualität allein auf die einzelnen
Schadstoffe ausrichte, unabhängig vom Verursacher.

"Die Verbesserung der Luftqualität zählt zu den echten Erfolgsgeschichten
der Umweltpolitik in den vergangenen Jahrzehnten. Die meisten der neuen
Werte machen uns deshalb keine Probleme. Kritisch werden allerdings die
Stickoxidbelastungen in einigen verkehrsreichen Stadtgebieten und solche
Stäube, die aus feinsten, lungengängigen Partikeln bestehen und bisher
überhaupt nicht begrenzt waren", sagte Jüttner. Bei den feinen Partikeln
gebe es bisher nur wenige Erkenntnisse über Herkunft und Zusammensetzung
der gemessenen Konzentrationen. Neben Verkehr, Kraftwerken und Feuerungs-
anlagen deuteten die Messergebnisse insbesondere in ländlichen Gebieten
auch auf einen möglichen Einfluss der Landwirtschaft hin, etwa aus der
Intensivtierhaltung oder durch Verwehungen von Ackerflächen. Er werde
deshalb gezielt für den Raum Vechta/Cloppenburg ein Untersuchungsprogramm
durchführen lassen, um Aufschlüsse über die Partikelbelastung durch
Ammoniumnitrat aus der Massentierhaltung zu bekommen. Dafür und für zwei
weitere Untersuchungen im Verkehrsbereich stünden in diesem Jahr rund
300.000 Euro zur Verfügung. Der neue Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid
werde in den Räumen Hannover, Braunschweig und Hildesheim überschritten,
so dass hier Maßnahmen notwendig würden, um die Werte nach Ablauf der
Übergangsfrist am 1. Januar 2010 einzuhalten. Der qualitätsorientierte
Ansatz der EU-Richtlinie führe dazu, dass alle maßgeblichen Verursacher -
Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Haushalte und Verkehr - ihren Beitrag
zu leisten hätten. Wer die Hauptlast zu tragen habe, richte sich nach dem
jeweiligen Anteil an der Belastung, so Jüttner.

Pressemitteilung 9/2002 vom 31.01.2002
 



 

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