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AHO Aktuell - 01.02.2002
Bundesrat wird Gesetzentwurf zum TAM-NOG in Bundestag einbringen
Berlin - Auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat heute den Entwurf
eines Gesetzes zur Neuordnung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
beim Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen
Fehlentwicklungen bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln
eingedämmt werden, die nicht mit den grundsätzlichen Zielsetzungen des
Arzneimittelgesetzes übereinstimmen.
Nach Auffassung des Bundesrates sind durch einige nicht unerhebliche
Unschärfen in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen sowie durch
bestimmte Praktiken bei der Anwendung und Beachtung des Gesetzes
irreguläre Entwicklungen begünstigt worden.
Der Gesetzentwurf zielt deshalb darauf ab, die Abgabe von Arzneimitteln
an Tierhalter zeitlich noch enger an die tierärztliche Behandlung zu
binden. Auch soll die Anwendung umgewidmeter Arzneimittel im Regelfall
nur dem Tierarzt gestattet sein, um den besonderen Anforderungen an die
Arzneimittelsicherheit bei einer Abweichung vom Primat der Zulassung
gerecht zu werden. Insbesondere bei Lebensmittel liefernden Tieren
wird ein gleichbleibend hoher Standard beim Betrieb tierärztlicher
Hausapotheken und beim Einsatz von Tierarzneimitteln sichergestellt
und zwar vor allem bei antimikrobiell wirksamen Stoffen. Künftig soll
darüber hinaus die Abgabe von Arzneimitteln aus der tierärztlichen
Hausapotheke im Wesentlichen auf Fertigarzneimittel beschränkt werden.
Außerdem wird eine ausreichende Qualität von Fütterungsarzneimitteln
angestrebt, indem diese nur auf dem Weg der Verschreibung von einem
pharmazeutischen Hersteller und nicht mehr als Herstellungsauftrag
unter der Verantwortung des Tierarztes in den Verkehr gebracht werden
dürfen. Der Verkehr mit Tierarzneimitteln soll mit neuen Rechtsvor-
schriften effizienter
überwacht werden.
Die Länder versprechen sich durch diese Maßnahmen, dass der
missbräuchliche und illegale Umgang mit Tierarzneimitteln und
Rohstoffen weitgehend ausgeschlossen ist, der Arzneimittelbestand
beim Tierhalter minimiert, die tierärztliche Leistung im Rahmen
der Arzneimittelabgabe betont sowie die Qualität von Tierarzneimitteln
und die Sicherheit im Tierarzneimittelverkehr weiter verbessert werden.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung unter anderem auf, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderung an
ein Qualitätssicherungssystem zum Arzneimitteleinsatz in der
Landwirtschaft festzulegen. Darin sollen Leitlinien für die
Auslegung des Behandlungsbegriffs festgelegt werden, die dem Umfang
und der Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems Rechnung tragen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn
innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten
muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung tierarzneimittelrechtlicher
Vorschriften (Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz - TAM-NOG)
Drucksache 950/01 (Beschluss)
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