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AHO Aktuell - 01.02.2002

EU - Kommission trifft Entscheidung über Importverbot


Bonn (bmvel) - Mit Ihrer Entscheidung vom 30. Januar 2002 über Schutzmaßnahmen
betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs ist die
Europäische Kommission der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses
vom 26. Januar gefolgt und hat den Import von Lebensmitteln tierischer
Herkunft aus China verboten. Die Entscheidung ist am 31. Januar 2002 in Kraft
getreten.

Nicht vom Verbot betroffen ist die Einfuhr von Därmen und von Fischerei-
erzeugnissen, ausgenommen Krebstiere, die auf See gefangen, gefroren und in
ihrer endgültigen Verpackung aufgemacht und direkt in des Gebiet der
Gemeinschaft verbracht werden. Im Rahmen einer Übergangsfrist genehmigen
die Mitgliedstaaten noch bis zum 14.03.2002 die Einfuhr von Sendungen, die
China vor dem 31.01.02 verlassen habe. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Rückstandskontrollen bei der Einfuhr ergeben, dass diese Sendungen in
Bezug auf Rückstände an Tierarzneimitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln,
Schadstoffen und verbotenen Substanzen keine Gefahr für die öffentliche
Gesundheit darstellen.
 



 

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