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AHO Aktuell - 01.02.2002

Registrierung bayerischer Rinder


(aho) - "Bayern hat die Voraussetzungen geschaffen, die von der EU
geforderten Kontrollen bei der Registrierung von Rindern in vollem Umfang
zu erfüllen", konterte Bayerns Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner
die gestrigen Äußerungen von Bundesverbraucherschutzministerin Renate
Künast hierzu. Sinner: "Im übrigen empfehle ich Frau Künast auch hier,
endlich ihre Hausaufgaben zu machen. Nach den Feststellungen des
Europäischen Rechnungshofes fehlen noch immer ein bundeseinheitliches
Prüfsystem für die Vor-Ort-Kontrollen, bundeseinheitliche Kriterien für
eine Risikoanalyse sowie ein Konzept zur Integration der unterschied-
lichen Kontrollergebnisse des Veterinär- und Prämienbereiches."

Die Veterinärverwaltung muss auf der Grundlage des Tierseuchenrechts
jährlich mindestens 10 Prozent der Betriebe auf die ordnungsgemäße
Registrierung von Rindern überprüfen. Im Jahre 1999 wurden die Kontrollen in
Milchvieh haltenden Betrieben sowie den reinen Mast-, Aufzucht- und
Mutterkuhbetrieben durch einen Vertrag auf das Landeskuratorium der
Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) und den
Milchprüfring übertragen. Die Kontrolle des Viehhandels und der
Schlachtbetriebe wird durch die Veterinärverwaltung vorgenommen.
Die für die Vergangenheit unbestreitbar festzustellenden Kontrolldefizite
hat das neu gegründete Verbraucherschutzministerium bereits im Frühjahr 2001
aufgegriffen und LKV und Milchprüfring zur Einhaltung der vorgeschriebenen
Kontrollen angehalten. Zugleich wurde ein Konzept entwickelt, sich aus dem
Verträgen von 1999 mit LKV und Milchprüfring zu lösen und die
Kontrollaufgaben auch bei den Tierhaltern in die Hand staatlicher
Kontrolleure zu geben. Unter anderem musste dafür an den Landratsämtern das
Berufsbild des Veterinärassistenten mit insgesamt 79 Stellen völlig neu
geschaffen werden. Ab Oktober 2001 wurden die Stellen ausgeschrieben, die
Einstellungen laufen zurzeit. Dem LKV wurde die Absicht der einvernehmlichen
Vertragsauflösung bereits mitgeteilt. Daneben entwickelt das
Verbraucherschutzministerium zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium ein
verbessertes Kontrollkonzept, mit dem die Effizienz der Kontrollen
gesteigert werden soll. Die notwendige bayerische Risikoanalyse für die
zielgerichtete Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe liegt in
aktualisierter Fassung vor. Damit kann mit den erforderlichen Kontrollen für
2002 unverzüglich begonnen werden.

News Nr. 28 vom 01. Februar 2002
 



 

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