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AHO Aktuell - 31.01.2002

Landvolk kritisiert übertriebenen Komfort im Schweinestall


L P D - Deutlich schärfere bauliche Anforderungen beinhaltet ein erstes
Eckpunktepapier zur neuen Schweinehaltungsverordnung, das dem Landvolk-
verband vorliegt. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeiteten
Flächenvorgaben gehen weit über die EG-Richtlinie hinaus. Sollten die
Eckwerte in dieser Form in Deutschland umgesetzt werden, muss der
Produktionsstandort Deutschland nach Auffassung des Landvolkverbandes
gegenüber den Mitkonkurrenten in Spanien, Frankreich und Dänemark
erhebliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen. Der Landvolkverband sieht
daher dringenden Korrekturbedarf bei den überhöhten Flächenvorgaben. Für
Ferkel bis 20 kg plant der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums
eine Mindestfläche von 0,31 m² im Vergleich zur EG-Richtlinie mit 0,15 m².
Bei den Mastschweinen bis 85 kg werden 0,81 m² vorgeschlagen und bis
110 kg 1,0 m². Die EG-Richtlinie gibt sich dagegen mit 0,55 m² bzw. 0,65 m²
zufrieden. Mindestplatzanforderungen will die Verordnung auch für Jungsauen
und Sauen festschreiben. Hier sind Flächen von 1,3 m² bzw. 1,4 m²
vorgesehen, hingegen ist diese Vorschrift in der EG-Richtlinie nicht
enthalten. Auch beim Stallklima gibt es aus Brüssel keine Vorgaben. Hier
will Deutschland obligatorische Einrichtungen "zur Abkühlung der Schweine"
bei hohen Lufttemperaturen im Stall vorschreiben.

Weitere nationale Alleingänge sind auch beim Thema Beleuchtung geplant.
Der Tageslichteinfall soll obligatorisch sein und die Lichteinfallfläche
zumindest bei Neubauten mindestens drei Prozent Stallgrundfläche betragen.
Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die Praktikabilität sieht der
Landvolkverband beim Thema Beschäftigungsmaterial. Danach hat der
Tierhalter die Wahl von zwei der drei vorgegebenen Möglichkeiten:
Spielketten mit befestigten Holzteilen, sowie eine futterdosierte
Technik, die die Tagesration über einen längeren Zeitraum zuteilt oder
veränderbares Material, wie z. B. Stroh, Holz oder Torf, die die Schweine
untersuchen und bewegen können. Gerade in diesem Jahr dürften die Fragen
der Tiergesundheit und Seuchenvorsorge nicht außer Acht gelassen werden,
kritisierte der Landvolkverband. Ferner sieht die neue Verordnung für alle
Personen, die Schweine betreuen, den Nachweis dieser Sachkunde vor. Diese
Vorgaben zur Betreuung gibt es in keinem anderen EU-Land. Nach Auffassung
des Landvolkverbandes müssten ausgebildete Landwirte ohnehin vorm Nachweis
dieser Sachkunde freigestellt werden.
 



 

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